Gemeindeverwaltung
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Ortsplanungsrevision

An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2008 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Ortsplanungsrevision und dem Gemeindebaureglement zugestimmt. Im Sommer 2009 erfolgte die zweite Planauflage und im Herbst wurde die Gesamtplanung beim Amt für Gemeinde und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht.  

In der Zwischenzeit ist die Genehmigungsverfügung für den unbestrittenen Teil der Ortsplanung eingetroffen und in Kraft gesetzt. 

Durch Beschwerden der Grundeigentümer sind beim Amt für Gemeinden und Raumordnung nach wie vor hängig die Gebiete „Wellenried“ und „Voremberg Ost“ des Zonenplanes Siedlung Teil Nord (Schwarzenburg). 

Was bringt die Revision der Ortsplanung?
Die Siedlungsentwicklung, Mobilität/Verkehr, Landschaft und Umwelt werden in der Gemeinde Wahlern auf einen den aktuellen Bedürfnissen angepassten Stand gebracht.

Im Gemeindegebiet stehen dadurch ca. 11 ha unbebautes Wohnbauland zur Verfügung. Die Attraktivität unserer Gemeinde als Wohngebiet für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger wird dadurch massiv aufgewertet. 

Die nächsten Schritte
Erste Vorbereitungs- und Planungsarbeiten, wie der Abschluss von Planungsverträgen, die Ausarbeitung von Überbauungsordnungen für Bauland mit ZPP (Genehmigung durch die Gemeindeversammlung) und der Abschluss von Erschliessungsverträgen wurden in Angriff genommen

Für die Erstellung und Genehmigung der Überbauungsordnung in einer ZPP muss mit einem Zeitbedarf von einem bis anderthalb Jahren gerechnet werden.