Gemeindeverwaltung
Bernstrasse 1
Postfach 68
3150 Schwarzenburg
Tel. 031 734 00 00
Fax 031 734 00 01
 info(at)schwarzenburg.ch

 

Infos von A bis Z

A

Absenzen

  • Entschuldigte Absenzen: Bei Krankheit oder Unfall sind die Schülerinnen und Schüler  vor Unterrichtsbeginn abzumelden.
  • Unentschuldigte Absenzen: unbegründetes Fernbleiben von der Schule, oder aus Gründen, die nicht entschuldigt werden können.

AdS

Angebot der Schule, Ausschreibung jeweils im Februar gültig für das nächste Schuljahr

Ärztliche Untersuchung

Reihenuntersuchung im Kindergarten,  in der 4. und 8. Klasse durch den zuständigen Schularzt.

Autofahrten

Transport von Schülerinnen und Schüler in Privatautos muss mit den vorgeschriebenen Sitzerhöhungen und Gurten durchgeführt werden. 

E

Erziehungsberatung (EB)

Die EB kann zu sämtlichen Fragen bezüglich Schule und Erziehung kontaktiert werden.

Erziehungsberatung Köniz-Liebefeld
Waldeggstrasse 37
carba-Center
3097 Liebefeld
Tel.: 031 978 36 36
Fax: 031 978 36 37
Email:  eb.koeniz@erz.be.ch

Erziehungsdirektion (ERZ)

 Zuständige Direktion für alle Schulen und Lehrpersonen

F

Diese Selbstdispensation wird in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten wahrgenommen. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse (keine Lektionenbezüge). 
Um eine korrekte Handhabung und Abwicklung sicherzustellen, sind folgende Punkte zu beachten:  

  • Die freien Halbtage können nur nach schriftlicher Benachrichtigung der Klassenlehrkraft bis spätestens am Vortag (zur Unterrichtszeit) bezogen werden.  
  • Einzelne Absenzen für Sport-, Kultur- und Familienereignisse (Feste, Hochzeiten,...) sind generell über die freien Halbtage zu beziehen. 
  • Unbezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
  • In der Woche des  Schulschlusses dürfen Halbtage nicht eingelöst werden.
  • Die Bezüge können wie folgt eingelöst werden: 
    - einzeln oder zusammenhängend
    - unabhängig von anderen Abwesenheiten und Urlaubsgesuchen
    - ohne Angabe von Gründen

G

Gesuche

Sämtliche Gesuche sind an das Schulsekretariat zu richten:

Bernstrasse 11, 3150 Schwarzenburg, schulsekretariat@schwarzenburg.ch

H

Handy

Handys und andere elektronische Geräte dürfen auf dem gesamten Schulareal während der Unterrichtszeit und Pausen nicht benützt werden und auch nicht sicht- und hörbar sein.

I

Integration

Alle Kinder werden in der Regaklasse geschult, auch solche mit besonderen Bedürfnissen.

K

Kopfläuse

Jeweils am ersten Donnerstag nach den Frühlings- und Herbstferien werden alle Kinderköpfe durch geschulte Frauen auf Läuse und Nissen untersucht.

L

Logopädie

Sprachheilunterricht / Sprachheiltherapie: Wenn Kinder sprachliche Auffälligkeiten zeigen, können sie durch die Eltern, oder mit deren Einverständnis, durch die Klassenlehrkraft zur Abklärung direkt bei der Logopädielehrkraft angemeldet werden. Nach der Abklärung wird entschieden ob die Therapie notwendig ist.

R

RIBMEM

Regionales Schulinspektorat Bern – Mittelland, Eigerplatz 5, Postfach 364 3000 Bern 14 Mattenhof; 031 633 87 55;  ribem(at)erz.be.ch

S

Schulärzte

Dr. H. Stolz, Dr. A. Gervasi; Dr. M. Lüdi

Schulärztliche Untersuchung

Im 2. Kindergartenjahr, in der 4 und 8. Klasse werden alle Kinder und jugendlichen von einem der Schulärzte untersucht. Eltern, die ihre Kinder durch den Hausarzt untersuchen lassen wollen, bringen der Klassenlehrperson eine vom Arzt beglaubigte Bestätigung.

Schulinspektor

Marcel Fuchs, 031 633 87 60  marcel.fuchs@erz.be.ch

Schulleitung

Schule Dorf

Aussenschulen

Schulzahnärzte

Dr. F. Künzi, Schwarzenburg ; Dr. D. Fokstuen, Schwarzenburg ; Dr. U. Rohrbach, Niederscherli

Schulzahnärztliche Untersuchung

Einmal pro Schuljahr werden alle Kinder und Jugendlichen vom Schulzahnarzt untersucht

Stundenplan

Die Stundenpläne finden Sie bei den einzelnen Schulhäusern

V

Versicherung

Die Kinder sind durch die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung privat versichert.