Gemeindeverwaltung
Bernstrasse 1
Postfach 68
3150 Schwarzenburg
Tel. 031 734 00 00
Fax 031 734 00 01
info(at)schwarzenburg.ch
Infos von A bis Z
A
Absenzen
- Entschuldigte Absenzen: Bei Krankheit oder Unfall sind die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn abzumelden.
- Unentschuldigte Absenzen: unbegründetes Fernbleiben von der Schule, oder aus Gründen, die nicht entschuldigt werden können.
AdS
Angebot der Schule, Ausschreibung jeweils im Februar gültig für das nächste Schuljahr
Ärztliche Untersuchung
Reihenuntersuchung im Kindergarten, in der 4. und 8. Klasse durch den zuständigen Schularzt.
Autofahrten
Transport von Schülerinnen und Schüler in Privatautos muss mit den vorgeschriebenen Sitzerhöhungen und Gurten durchgeführt werden.
E
Erziehungsberatung (EB)
Die EB kann zu sämtlichen Fragen bezüglich Schule und Erziehung kontaktiert werden.
Erziehungsberatung Köniz-Liebefeld
Waldeggstrasse 37
carba-Center
3097 Liebefeld
Tel.: 031 978 36 36
Fax: 031 978 36 37
Email:
eb.koeniz@erz.be.ch
Erziehungsdirektion (ERZ)
Zuständige Direktion für alle Schulen und Lehrpersonen
F
Diese Selbstdispensation wird in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten wahrgenommen. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse (keine Lektionenbezüge).
Um eine korrekte Handhabung und Abwicklung sicherzustellen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Die freien Halbtage können nur nach schriftlicher Benachrichtigung der Klassenlehrkraft bis spätestens am Vortag (zur Unterrichtszeit) bezogen werden.
- Einzelne Absenzen für Sport-, Kultur- und Familienereignisse (Feste, Hochzeiten,...) sind generell über die freien Halbtage zu beziehen.
- Unbezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
- In der Woche des Schulschlusses dürfen Halbtage nicht eingelöst werden.
- Die Bezüge können wie folgt eingelöst werden:
- einzeln oder zusammenhängend
- unabhängig von anderen Abwesenheiten und Urlaubsgesuchen
- ohne Angabe von Gründen
G
Gesuche
Sämtliche Gesuche sind an das Schulsekretariat zu richten:
Bernstrasse 11, 3150 Schwarzenburg, schulsekretariat@schwarzenburg.ch
H
Handy
Handys und andere elektronische Geräte dürfen auf dem gesamten Schulareal während der Unterrichtszeit und Pausen nicht benützt werden und auch nicht sicht- und hörbar sein.
I
Integration
Alle Kinder werden in der Regaklasse geschult, auch solche mit besonderen Bedürfnissen.
K
Kopfläuse
Jeweils am ersten Donnerstag nach den Frühlings- und Herbstferien werden alle Kinderköpfe durch geschulte Frauen auf Läuse und Nissen untersucht.
L
Logopädie
Sprachheilunterricht / Sprachheiltherapie: Wenn Kinder sprachliche Auffälligkeiten zeigen, können sie durch die Eltern, oder mit deren Einverständnis, durch die Klassenlehrkraft zur Abklärung direkt bei der Logopädielehrkraft angemeldet werden. Nach der Abklärung wird entschieden ob die Therapie notwendig ist.
R
RIBMEM
Regionales Schulinspektorat Bern – Mittelland, Eigerplatz 5, Postfach 364 3000 Bern 14 Mattenhof; 031 633 87 55;
ribem(at)erz.be.ch
S
Schulärzte
Dr. H. Stolz, Dr. A. Gervasi; Dr. M. Lüdi
Schulärztliche Untersuchung
Im 2. Kindergartenjahr, in der 4 und 8. Klasse werden alle Kinder und jugendlichen von einem der Schulärzte untersucht. Eltern, die ihre Kinder durch den Hausarzt untersuchen lassen wollen, bringen der Klassenlehrperson eine vom Arzt beglaubigte Bestätigung.
Schulinspektor
Marcel Fuchs, 031 633 87 60
marcel.fuchs@erz.be.ch
Schulleitung
Schulzahnärzte
Dr. F. Künzi, Schwarzenburg ; Dr. D. Fokstuen, Schwarzenburg ; Dr. U. Rohrbach, Niederscherli
Schulzahnärztliche Untersuchung
Einmal pro Schuljahr werden alle Kinder und Jugendlichen vom Schulzahnarzt untersucht
Stundenplan
Die Stundenpläne finden Sie bei den einzelnen Schulhäusern
V
Versicherung
Die Kinder sind durch die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung privat versichert.
