Alle in der Gemeinde niedergelassenen Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt. Die Feuerwehrdienstpflichtigen werden zur Rekrutierung durch Publikation im Anzeiger aufgeboten.
Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden. Das Feuerwehrkommando bestimmt, ob Feuerwehrdienstpflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben.
Der Satz für die Ersatzabgabe liegt bei 0,115 Einheiten des gesetzlichen Grundansatzes (einfache Steuer); max. Fr. 400.00.