Die Hochbaukommission beurteilt und beschliesst über die meisten der jährlich ca. 80-100 eingereichten Baugesuche und die bis zu 20 Bauvoranfragen abschliessend.
Wussten Sie dass
- Dabei ungefähr 90% der Baugesuche innert 6–8 Wochen bewilligt werden?
- Die übrigen 10% der Gesuche meistens durch Einsprachen, ungenaue Planunterlagen oder fehlende Dokumente und Missachtung der gesetzlichen Grundlagen verzögert werden?
- Die Hochbaukommission sich als Baubewilligungs- und nicht Bauverhinderungsbehörde versteht und auch ihre Entscheide danach richtet?
- Kein Gesuch dem anderen gleicht – auch wenn es sich um artgleiche Bauvorhaben handelt?
Die Mitglieder der Kommission haben sich einerseits an die Gesetzgebung von Bund, Kanton und Gemeinde zu halten und müssen andererseits auch die Erhaltung eines intakten Orts- und Landschaftsbildes und der als geschützt oder erhaltenswert eingestuften Gebäude berücksichtigen. Dies fordert ein genaues Abwägen aller Voraussetzungen und bedingt oftmals intensive Auseinandersetzungen, bevor ein Entscheid getroffen wird.
Leider muss sich die Kommission als Baupolizeibehörde der Gemeinde auch immer wieder mit baupolizeilichen Massnahmen befassen.
Über die Bautätigkeit sowie allfällige Baulandreserven gibt die Bauverwaltung gerne Auskunft (Tel. 031 734 00 50).
Formulare für Baugesuchssteller
