Der Abfallkalender der Gemeinde Schwarzenburg wird immer auf dem aktuellen Stand gehalten. In diesem erfahren Sie, welche Abfallfraktionen Sie wo entsorgen können. Falls eine Abfallart nicht aufgeführt ist, können Sie sich gerne an die Bauverwaltung Schwarzenburg wenden.
Hauskehricht
Die Abfuhr des Hauskehrichts erfolgt durch die Weber Transporte AG Laupen im Auftrag der Gemeinde Schwarzenburg. Der Hauskehricht wird in der Kehrichtverbrennungsanlage Bern verwertet.
Abfuhr jeweils wöchentlich
- Dorf Schwarzenburg: jeden Dienstag
- Aussenbezirke inkl. Albligen: jeden Mittwoch
Bereitstellung
Bitte beachten Sie, dass nur richtig bereitgestellter Kehricht abgeführt wird!
- Der Hauskehricht ist am Abfuhrtag ab 7.00 Uhr bereitzustellen.
- Für die Entsorgung des Hauskehrichts sind nur wetterfeste Kehrichtsäcke zu 17, 35, 60 und 110 Liter zu verwenden. Andere Behältnisse sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen.
- Die Kehrichtsäcke dürfen maximal 30 kg schwer sein.
- Die Kehrichtsäcke und Container sind mit einer ausreichenden Gebührenmarke der Einwohnergemeinde Schwarzenburg zu versehen.
- Die Kehrichtsäcke und Container sind nicht zu überfüllen. Bei vollem Container muss der Deckel geschlossen werden können.
Abfallarten die entsorgt werden dürfen
- Joghurtbecher
- beschichtetes Papier
- beschichteter Karton
- Plastik / Kunststoffe
- Verpackungsmaterial
- Speisereste
Abfallarten die NICHT entsorgt werden dürfen
- Batterien
- Öle
- Gifte / Sonderabfälle
- Sperrgut
- Metallteile
- Pneus
Entsorgungshof Brüllen
Der Entsorgungshof Brüllen wird durch die Liechti AG Entsorgung & Transporte im Auftrag der Gemeinde Schwarzenburg betrieben.
Öffnungszeiten
Montag | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Dienstag | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Samstag | 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Adresse
Entsorgungshof Brüllen
Guggisbergstrasse 104
3150 Schwarzenburg
Abfallfraktionen, die entsorgt werden dürfen mit Gebührensätzen für das Jahr 2023
Abfallart | Gebührensatz pro KG |
Sperrgut | CHF 0.35 |
Papier | gebührenfrei |
Karton | gebührenfrei |
Glas | gebührenfrei |
Altholz unbehandelt | CHF 0.20 |
Alu / Dosen | gebührenfrei |
Altmetall | gebührenfrei |
Haushaltselektronik und Elektrogeräte (inkl. Leuchtstoffröhren) | gebührenfrei |
Bauschutt / Innertstoffe in Kleinmengen bis 10 kg | gebührenfrei |
PET – Getränkeverpackungen | gebührenfrei |
Textilien | gebührenfrei |
Sonderabfälle | CHF 5.50 |
Altöl | CHF 2.50 |
Entladungslampen und Leuchtkörper | gebührenfrei |
Nespresso – Alukapseln | gebührenfrei |
Batterien | gebührenfrei |
Altpneus | CHF 0.65 |
Im Vergleich zum letzten Jahr sind die Preise leicht angestiegen. Dies ist den steigenden Rohstoffpreisen geschuldet. Zudem ist der Werkstoffhandel eingebrochen, dies bedeutet, dass der Gewinn für den Verkauf der Rohstoffe weniger geworden ist.
Neu werden die Preise anhand des Gebührentarifs berechnet. Bei Beträgen die kleiner als 1 Franken sind, wird auf den vollen Frankenbetrag aufgerundet.
Grüngutsammelstelle Brüllen
Das Grüngut kann bei der Grüngutsammelstelle Brüllen abgegeben werden und ist für die Bürger der Gemeinde Schwarzenburg gratis. Kostenpflichtig ist die Abgabe von Grüngut für Gärtnereien die Gartenabfälle von Kunden, welche nicht in der Gemeinde Schwarzenburg wohnhaft sind entsorgen. Die genauen Mengen werden per E-Mail an bauverwaltung@schwarzenburg.ch angegeben und danach durch die Bauverwaltung Schwarzenburg verrechnet.
Öffnungszeiten und Adresse
Montag bis Samstag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Grüngutsammelstelle Brüllen
Allmendweg
3150 Schwarzenburg
Abfallarten die entsorgt werden dürfen
- Rüstabfälle
- Kaffeesatz
- Baum- und Strauchschnitt
- Stauden
- Gartenpflanzen
- Rasen
- Laub
- Hobelspäne
- Holz unbehandelt
Abfallarten die NICHT entsorgt werden dürfen
- Speisereste
- Altöle, Farben, Gifte
- Hauskehricht
- Steine
- Schutt
- Kleintiermist
Neophyten
Für die Entsorgung von Neophyten stellt Ihnen die Gemeinde Schwarzenburg in der Grüngutsammelstelle Brüllen ganzjährig eine Mulde zur Verfügung. Diese ist angeschrieben.
Regionale Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg
Entsorgung von Kleinkadavern (bis 200 kg)
In dieser Zeit ist jeweils ein Wärter anwesend, der Ihnen bei Bedarf beim Abladen mithilft. Bitte deponieren Sie keine Tierkadaver und Schlachtabfälle ausserhalb der Öffnungszeiten. Widerhandlungen werden ohne Verwarnung der Polizei gemeldet.
Zur Abgabe von Kadavern, Schlacht- und Knochenabfällen sind nur Einwohner von den an der Sammelstelle beteiligten Gemeinden (Rüschegg, Guggisberg und Schwarzenburg) berechtigt.
Nur in Notfällen und in Absprache ist von Montag bis Freitag von 15.00 bis 17.00 Uhr der Wärter unter 079 301 68 02 erreichbar.
Entsorgungsregeln
Die «Eigenentsorger» haben die angelieferten Abfälle sauber und strikte getrennt in die bereit gestellten Container für Kadaverabfälle, bzw. separaten Container für Knochen-/Schlachtabfälle zu entsorgen. Allfällige Verunreinigungen (Blut, etc.) sind sofort selber zu entfernen. Bei der Anlieferung sind die Lärm-Immissionen auf ein Minimum zu beschränken.
Entsorgung von Grosstieren (ab 200 kg)
Grosstiere ab 200 kg werden von CENTRAVO abgeholt. Mit dem Einsammeldienst «Tiere ab Hof» bieten Sie einen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichteten, flexiblen und zuverlässigen Service. Für den Notfall steht rund um die Uhr und sogar am Wochenende eine leistungsfähige und hygienische Logistikflotte mit geschultem und hilfsbereitem Personal für den notwendigen Abtransport zur Verfügung. Der Pikettdienst steht an allen Tagen 24 Stunden bereit.
Benötigen Sie den Abholdienst «Tiere ab Hof», so halten Sie für den Anruf bitte Folgendes bereit:
- Name, Telefonnummer
- Adresse, Zufahrtsmöglichkeit
- Art des toten Tieres, ungefähres Gewicht
Papiersammlung 2024
Das Altpapier kann nicht nur beim Entsorgungshof Brüllen entsorgt werden, viermal im Jahr wird eine Holsammlung durch die Weber Transport AG Laupen im Auftrag der Gemeinde Schwarzenburg durchgeführt. Die Altpapiersammlung ist für die Einwohner*innen der Gemeinde Schwarzenburg kostenlos. Es sind keine Kehrichtmarken anzubringen.
Sammlungsdaten
Die Altpapiersammlung findet an folgenden Daten für das ganze Gemeindegebiet statt:
- Donnerstag, 7. März 2024
- Donnerstag, 30. Mai 2024
- Donnerstag, 29. August 2024
- Donnerstag, 14. November 2024
Bitte beachten Sie bei der Bereitstellung, dass:
- das Altpapier am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr an den üblichen Kehrichtstandorten ordentlich gebündelt bereitzustellen ist.
- keine anderen Materialien wie zum Beispiel Karton enthalten sein dürfen. Ansonsten werden die Bündel nicht mitgenommen.
Häckseldienst
Die Gemeinde Schwarzenburg bietet im Frühling und Herbst einen kostenlosen Häckseldienst an.
Das Schnittmaterial muss am “Häckseltag” am Strassenrand geordnet bereitgestellt werden und vor Nässe geschützt sein. Es kann nur trockenes Schnittmaterial gehäckselt werden. Das Häckselgut wird zurückgelassen.
Die genauen Termine werden immer ca. einen Monat im Voraus auf unserer Webseite unter “Aktuelles” sowie im Anzeiger publiziert. Das genaue Vorgehen, um sich für den Häckseldienst anzumelden, ist ebenfalls aufgeführt.
Mottfeuer
Mit Einzug des Frühlings steigt die Anzahl der bei der Gemeinde gemeldeten Mottfeuer mit starker Rauchentwicklung.
Diese sind verboten, weshalb wir Sie an die gesetzlichen Vorgaben erinnern und aufzeigen, welche Auswirkungen solche Feuer auf unsere Umwelt haben können:
Gemeindepolizeireglement, Art. 22, Abs. 3:
Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Kehrichtverbrennungsanlagen KVA verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht und die Nachbarschaft nicht durch Gerüche, Feuergefahr oder lästige Immissionen belästigt wird.
Kantonales Gesetz zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG)
Verbrennen von Abfällen im Freien (LHG, Art. 4)
Die Gemeinden können die Vorschriften nach Artikel 30c USG und Artikel 26a LRV über das Verbrennen von Abfällen im Freien verschärfen oder das Verbrennen von Abfällen im Freien ganz verbieten.
Nachzulesen unter: https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/243
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
Art. 30, Abs. 2
Abfälle dürfen ausserhalb von Anlagen nicht verbrannt werden; ausgenommen ist das Verbrennen natürlicher Wald‑, Feld- und Gartenabfälle, wenn dadurch keine übermässigen Immissionen entstehen.
Nachzulesen unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1984/1122_1122_1122/de
Eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.
Verbrennen von Abfällen (LRV, 8. Abschnitt)
Art.26b Verbrennen ausserhalb von Anlagen
1Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Anlagen verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.
2Die Behörde kann im Einzelfall das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen bewilligen, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und keine übermässigen Immissionen entstehen.
3Sie kann das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb von Anlagen für bestimmte Gebiete oder Zeiten einschränken oder verbieten, wenn übermässige Immissionen zu erwarten sind.
Nachzulesen unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/208_208_208/de
Das Umweltschutzgesetz verbietet grundsätzlich, Abfälle im Freien zu verbrennen. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt: einerseits wird eine beträchtliche Menge Feinstaub (PM10) freigesetzt, der zu Beschwerden und Erkrankungen der Atemwege führen kann, und andererseits entstehen für die Bevölkerung oft Belästigungen.
Für die Grüngut- und Abfallentsorgung bedeutet dies folgendes:
- Grünabfälle sollen kompostiert werden
– Bevorzugt im eigenen Garten oder auf dem Quartierkompost.
– Für den Baum-, Hecken- und Strauchschnitt empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen
Häckselservice im Frühling und Herbst zu benutzen.
– Kleinere Mengen können werktags von 08.00-20.00 Uhr in der Sammelstelle Brüllen
entsorgt werden. - Rauchende Mottfeuer sind verboten
der stinkende Rauch stört die Nachbarn und schadet der Umwelt. - Für Grill-, Lager- und 1.-August-Feuer
darf nur naturbelassenes Holz, bzw. Holzkohle verbrannt werden. - Abfälle dürfen im Freien nicht verbrannt werden
auch nicht leicht brennbare Abfälle wie Altholz, Karton, Papier. - Abfälle gehören in den Hauskehricht
und nicht in die „private KVA“ (KVA=Kehrichtverbrennungsanlage); wie „Holzöfeli“, Cheminée, Schweden- oder Kachelofen.
Unter dem folgenden Link finden Sie zusätzliche Informationen zum Feuern im Freien:
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe bei einer umweltgerechten Abfallentsorgung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen bei der Bauverwaltung Schwarzenburg unter Telefonnummer 031 734 00 50 gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den folgenden kantonalen Stellen:
Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA)
Abt. Abfälle und Rohstoffe
Tel. 031 633 39 15
info.gsa@bve.be.ch
beco
Berner Wirtschaft
Immissionsschutz
Tel. 031 633 57 80
info.luft@vol.be.ch
Kantonspolizei Bern
Fachstelle Umweltkriminalität
031 633 48 21
polizei.kommando@police.be.ch
Bauverwaltung Schwarzenburg
Neophyten
Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die seit der Entdeckung Amerikas eingeführt wurden und sich seither erfolgreich in der heimischen Flora etabliert haben. Eine kleine Gruppe dieser Pflanzen hat den Sprung über den Gartenzaun erfolgreich gemeistert und breitet sich in der Natur unkontrolliert aus. Die weitere Ausbreitung ist zum Schutz unserer Biodiversität unbedingt zu vermeiden. Diese invasiven Pflanzen stellen nur geringe Ansprüche an den Standort und verfügen über eine hohe Regenerationsfähigkeit. Einige Arten vermehren sich sehr stark und überwuchern in rasantem Tempo Flächen, die unter Naturschutz stehen. Somit bedrängen Neophyten die teilweise seltenen und bedrohten einheimischen Arten. Die Artenvielfalt und Biodiversität geht zurück. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die sich stark ausbreitenden Pflanzen auszugraben und zur Entsorgung zu bringen (bitte nicht im privaten Grünabfall entsorgen).
Die Gemeinde Schwarzenburg stellt Ihnen in der Grüngutsammelstelle Brüllen für die Entsorgung von Neophyten ganzjährig eine Mulde zur Verfügung. Dieser Service ist kostenlos.
Link zu Informationswebseiten
Neophyten, gebietsfremde Pflanzen, Problempflanzen, invasive Arten.