Benötigen Sie eine Adresse oder Daten einer Person, welche in der Gemeinde Schwarzenburg wohnhaft ist oder war? Die Einwohnerdienste erteilen Ihnen gemäss den Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes folgende Auskünfte:
- Name
- Vorname
- Jahrgang
- Beruf
- Geschlecht
- Adresse
- Zivilstand
- Heimatort
- Datum des Zu- und Wegzuges
Verfügt eine Person über eine Auskunftssperre, so muss ein Interessennachweis gemäss Artikel 13 des Datenschutzgesetzes (KDSG) eingereicht werden.
An Behörden, Amtsstellen, andere Gemeinden, die Polizei etc. erteilen die Einwohnerdienste auch telefonische Auskünfte, sofern dies die Datenschutzbestimmungen zulassen.