Sie erhalten Unterhaltsbeiträge für Ihr Kind oder Ihre Kinder nicht, die Ihnen gesetzlich zustehen? Dann können Sie sich an die Alimentenfachstelle des Sozialdienstes Schwarzenburg wenden. Diese unterstützt Sie beim Vollzug der Unterhaltsansprüche.
Bitte füllen Sie das Formular Gesuch um Bevorschussung und Inkassohilfe vollständig aus und senden Sie dieses mit den nötigen Dokumenten (im Gesuch erwähnt) in Papierform an die Alimentenfachstelle Schwarzenburg zurück. Das Formular kann auch telefonisch angefordert werden.
Sobald die Alimentenfachstelle das Gesuch mit den dazugehörigen Dokumenten erhalten hat, wird dieses bearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft. Danach nimmt diese schriftlich oder telefonisch mit Ihnen Kontakt auf und informiert Sie über das weitere Vorgehen. Der Anspruch auf Bevorschussung und Inkassohilfe entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem das ausgefüllte Gesuch sowie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bevorschussung
Sofern die durch ein Gericht oder eine Vormundschaftsbehörde respektive die KESB festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise bezahlt werden, können Sie bei der Alimentenfachstelle einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Bei rückständigen Forderungen unterstützt Sie die Alimentenfachstelle beim Inkasso.
Unterhaltsbeiträge werden bis zur Höhe der maximalen einfachen Waisen-Rente und bevorschusst. Keine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder erfolgt, wenn das Einkommen oder Vermögen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt, die vom Regierungsrat des Kantons Bern festgesetzten Grenzen überschreitet. Der Anspruch auf eine Bevorschussung steht auch volljährigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Rechtstitel verfügen, der über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist.
Inkassohilfe
Die Alimentenfachstelle hilft Ihnen bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruches der Kinder sowie bei der Vollstreckung des nachehelichen Unterhaltes, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Kinderzulagen und nachehelicher Unterhalt (Geschiedene) können nicht bevorschusst werden. Die Inkassohilfe steht Kindern und Erwachsenen zu.
Durchführung
Zuständig für die Inkassohilfe und der Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge ist die Alimentenfachstelle am zivilrechtlichen Wohnsitz des anspruchsberechtigten Kindes.
Die Gemeinde Schwarzenburg ist auch für die Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe der Gemeinden Guggisberg, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen, Rüschegg und Thurnen zuständig.