Sie planen ein Bauvorhaben zu realisieren? Am besten nehmen Sie bereits vor Baueingabe mit der Bauverwaltung Kontakt auf, damit wir Sie beraten und unterstützen können.
Die Gemeinde Schwarzenburg besitzt die volle Baubewilligungskompetenz. Die Baugesuche werden von der Hochbau- und Raumplanungskommission abschliessend behandelt, sofern das Bauvorhaben nicht in die Zuständigkeitskompetenz des Regierungsstatthalters fällt. Detailliertere Angaben über die baubewilligungspflichten Bauvorhaben sind in Artikel 4 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.
Eingabe
Das Baugesuch ist mindestens in zweifacher Ausführung auf der Bauverwaltung einzureichen. Beizulegen sind der Situationsplan (Bezug beim Geometer, bbp geomatik), die Projektpläne und allenfalls erforderliche weitere Unterlagen. Alle Pläne sind zu datieren und von der Bauherrschaft, den Projektverfassenden und bei Bauten auf fremdem Boden von den Grundeigentümern zu unterzeichnen. Erfordert ein Bauvorhaben Ausnahmen, so ist dem Baugesuch das begründete Ausnahmegesuch beizufügen.
Dauer
Die Dauer des Baubewilligungsverfahrens hängt vom Bauvorhaben ab und dauert bei einem ordentlichen Baugesuch in der Regel 2 bis 6 Monate, je nach Vorhaben und allfälliger Einsprachen.
Baukontrollen
Gemäss Art. 47 des Bewilligungsdekrets muss die Gemeinde über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Baubewilligung wachen.
Die Bauherren müssen das Schnurgerüst vom zuständigen Geometer abnehmen lassen:
Bitte melden Sie den Baubeginn mit dem entsprechenden Formular der Abteilung Hochbau und Raumplanung.
Bitte melden Sie sich zur Abnahme des Kanalisationsanschlusses (bei offenem Graben) an die Abteilung Tiefbau und Umwelt.
Bitte vereinbaren Sie vor dem Bezug des Baus einen Abnahmetermin mit der Abteilung Hochbau und Raumplanung und reichen Sie das entsprechende Formular ein. Der verantwortliche Bauleiter oder die Bauherrschaft muss bei der Abnahme anwesend sein.