Sie planen einen öffentlichen Anlass, an dem Getränke und/oder Speisen verkauft werden? Dann benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.
Bitte reichen Sie das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen (u.a. auch das Gesuch für das Durchführen einer Veranstaltung sowie das Formular Kantonspolizei Bern Meldung) bis spätestens 60 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei ein.
Das Merkblatt Hinweis zur Einzelbewilligung unterstützt Sie beim Vorgehen. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, welches für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist.
Diese Dokumente helfen Ihnen bei der Umsetzung. Weitere Informationen finden Sie unter Links.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Lebensmittelkontrolle
Das Kantonale Laboratorium in Bern wird über jede Veranstaltung informiert. Es wird stichprobenweise geprüft, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Jugendschutz
Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen – Eltern davon ausgenommen – machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.