Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verlangen, dass Ihre Daten nur gezielt und sehr beschränkt an Dritte (Private und offizielle Stellen) weitergegeben werden dürfen.
Im Rahmen von Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede Person die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Mögliche Gründe sind:
- Schutz vor: Neid, Missgunst, Belästigungen, Neugierde
- Sicherheitsprobleme
- Schutz der Privatsphäre
Beantragen Sie die Datensperre mit diesem Formular und bringen Sie dies persönlich am Schalter vorbei.