Aufgrund der neuen rechtlichen Grundlagen des Bundes kann ab 2021 die Durchführung einer Kleinlotterie nicht mehr an Swisslos übertragen werden. Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht