Suchen Sie als Zwischenlösung eine gesicherte Wohngelegenheit? Der Verein Notwohnungen stellt Einzelpersonen oder Familien, die in einer Gemeinde in der Region Gantrisch angemeldet sind, in einer Notsituation eine Wohnung zur Verfügung. Personen, die akut an einer Suchtkrankheit oder psychischen Erkrankung leiden sowie Asylbewerbende können nicht aufgenommen werden.
Begleitung
Für die Benützer steht eine Kontaktperson des Vereins für alltägliche Fragen des Wohnens zur Verfügung.
Die persönliche Beratung und Begleitung – soweit erforderlich – ist durch die zuständige soziale Institution (Beratungsstelle, Sozialdienst) der Benützer und Benützerinnen zu gewährleisten.
Kosten
Die Kosten für die Benützung des Wohnraumes sind monatlich und im Voraus durch die Benützer und Benützerinnen zu bezahlen. Grundsätzlich muss vor Benutzungsbeginn eine Kostengutsprache der zuständigen Institution vorliegen. Einmalig ist mit der ersten Überweisung zudem ein Schlüssel- und Mobiliardepot von 100 Franken und für die periodische Grundreinigung je nach Notunterkunft 200 bis 300 Franken zu leisten.
Benutzungsdauer
Die Benutzungsdauer beträgt in der Regel zwei bis sechs Monate; die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, jeweils auf Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.