Bei persönlichen, finanziellen und familiären Problemen unterstützt Sie der Sozialdienst Schwarzenburg. Anspruchsberechtigt sind bedürftige Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde und Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis. Bedürftig ist, wer für den Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann und wer über keine anderen Hilfsangebote verfügt.
Der Sozialdienst Schwarzenburg leistet:
- wirtschaftliche Hilfe in Form von Geldleistungen zur Abdeckung der Lebensunterhaltskosten (Sozialhilfe)
- persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
- Vaterschafts- und Unterhaltsregelung
- Vermittlung und Information
Die persönliche und wirtschaftliche Hilfe wird auf der Basis einer individuellen Zielvereinbarung gewährt. Nebst den dort vereinbarten Zielen gilt die soziale und berufliche Integration immer als oberstes Ziel. Zudem kann die Gewährung der Sozialhilfe mit Weisungen verbunden werden, soweit dadurch die Bedürftigkeit vermieden, behoben oder vermindert oder eigenverantwortliches Handeln gefördert wird.