Gemäss dem bernischen Steuergesetz (Art. 164, Abs. 3 und 5) unterliegen alle im Steuerregister geführten Werte seit dem 1. Januar 2016 dem Steuergeheimnis. Für eine Auskunft aus dem Steuerregister muss eine schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorliegen oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden können.
Folgende Steuerauskünfte sind erhältlich:
- steuerbares Einkommen
- steuerbares Vermögen
- amtliche Werte in der Gemeinde Schwarzenburg
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Steuerregister beträgt 15 Franken.
Vorgehen
Steuerregisterauszüge werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Sie können einen Auszug schriftlich per E-Mail oder per Post bei der Steuerverwaltung verlangen.
Für eine Steuerauskunft müssen Sie folgende Angaben mitteilen:
- Angaben über die steuerpflichtige Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Adresse
- Angaben zur Person, die Auskunft wünscht: Name, Vorname, Wohnort, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse
- schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person oder einen Nachweis des wirtschaftlichen Interesses