Die Vaterschafts- und Unterhaltsregelung gelten für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern. Der Sozialdienst berät Sie, was Sie in Ihrer Situation von Gesetzes wegen regeln müssen, hilft Ihnen bei der Abklärung der Vaterschaft und beim Abschliessen einer Unterhalts- und Besuchsrechtsregelung.
Vaterschaft
Der Sozialdienst informiert Sie über die rechtliche Situation, wenn die Vaterschaft Ihres Kindes nicht klar ist und hilft ihnen, die Vaterschaft festzustellen.
Unterhaltsverträge und gemeinsame elterliche Sorge
Der Sozialdienst berät und unterstützt Sie beim Erarbeiten von Unterhaltsregelungen, Verträgen über die gemeinsame elterliche Sorge und Besuchsrechtsregelungen.