Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung sowie Art. 32 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schwarzenburg wird bekannt gemacht:
Mit Beschluss vom 23. Januar 2023 hat der Gemeinderat das Reglement über die Konzessionsabgabe Stromversorgung der Einwohnergemeinde Schwarzenburg beschlossen. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden oder dem Referendum, tritt dieses per 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Reglement liegt bei der Gemeindeverwaltung Schwarzenburg zur Einsichtnahme auf und kann hier heruntergeladen werden. Beschwerden gegen die Änderung sind gemäss Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Publikation vom 16. Februar 2023 schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu richten.
Gemäss Art. 32 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schwarzenburg können 5% der Stimmberechtigten gegen den Erlass des Reglements das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit erstmaliger Publikation. Ein allfälliges Referendum ist mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Gemeindeschreiberei Schwarzenburg einzureichen.
Gemeinderat Schwarzenburg