Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung sowie Art. 32 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schwarzenburg wird bekannt gemacht:
Mit Beschluss vom 24. April 2023 hat der Gemeinderat die Änderung des Reglements über die Organisation von Transporten von Schülerinnen und Schülern beschlossen. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden oder dem Referendum, tritt das geänderte Reglement per 1. August 2023 in Kraft.
Das Reglement liegt bei der Gemeindeverwaltung Schwarzenburg zur Einsichtnahme auf und kann hier heruntergeladen werden. Beschwerden gegen die Änderung sind gemäss Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Publikation vom 4. Mai 2023 schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu richten.
Gemäss Art. 32 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schwarzenburg können 5% der Stimmberechtigten gegen die Änderung des Reglements das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit erstmaliger Publikation. Ein allfälliges Referendum ist mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Gemeindeschreiberei Schwarzenburg einzureichen.
Gemeinderat Schwarzenburg