Mit der Einführung der neuen Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Regeln für die Bekämpfung des Feuerbrands. Ab diesem Jahr ist der Feuerbrand grundsätzlich nicht mehr melde- oder bekämpfungspflichtig, ausser im Kanton Wallis, welcher in einem Schutzgebiet liegt. Da die Pflanzenkrankheit trotz dieses Beschlusses immer noch dieselbe ist und sich schnell verbreitet, hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, dass Verdachtsfälle nach wie vor bei der Bauverwaltung Schwarzenburg gemeldet werden sollen. Weitere Massnahmen, welche die Gemeinde Schwarzenburg zur Bekämpfung des Feuerbrands ergreift und wie Sie sich als Grundeigentümer bei einem Verdachtsfall verhalten sollten, finden Sie am Schluss des Berichtes. Damit Sie die Krankheit Feuerbrand erkennen können, finden Sie untenstehend eine kurze Beschreibung zur Krankheit und Verbreitungsart:
Feuerbrand ist eine hochansteckende Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora bedroht diese die Kernobstbäume (Äpfel, Birnen und Quitten) und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen (z. B. Weissdorn, Cotoneaster, Vogelbeere). Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der auf vielfältige Weise, insbesondere durch Insekten und Vögel, sehr rasch und sehr weit verbreitet wird. Diese Krankheit kann aber auch verbreitet werden, wenn Sie die betroffenen Pflanzen anfassen oder wenn Sie die betroffenen Pflanzen mit Gerätschaften wie beispielsweise Sägen oder Scheren pflegen. Dadurch besteht die Gefahr der Verschleppung der Krankheit. Aus diesem Grund sollten die benutzten Gartenhandschuhe am besten entsorgt, oder sehr gut gewaschen und die benutzten Gerätschaften desinfiziert werden. Beachten Sie bitte auch, dass die betroffenen Pflanzenteile nicht in der Grüngutsammelstelle Brüllen entsorgt werden dürfen. Es kann auch bei der Entsorgung der Pflanzenteile zu einer weiteren Verschleppung der Krankheit kommen. Bitte entsorgen Sie die betroffenen Pflanzenteile über die Kehrichtentsorgung. Dafür schneiden Sie die Pflanzen am besten klein genug, sodass diese in einen Kehrichtsack passen. Diesen können Sie nachher mit der normalen Kehrichtentsorgung, unter Anbringung der notwendigen Kehrichtmarke, jeweils am Dienstag bis 7.00 Uhr an Ihren üblichen Kehrichtentsorgungsplatz bereitstellen. Falls Sie die Pflanzenteile transportieren müssen, um diese der Kehrichtentsorgung abgeben zu können, achten Sie sich darauf, dass diese während der Fahrt gut verschlossen im Kofferraum oder im Anhänger liegen. Wenn Sie die Pflanzenteile offen transportieren, kann es auf der Fahrt zu einer weiteren Verbreitung der Krankheit entlang Ihres Fahrweges kommen.
Das Krankheitsbild des Feuerbrands bei befallenen Pflanzen sieht wie folgt aus:
- Blätter und Blüten welken vom Blattstiel her
- Sie verfärben sich braun oder schwarz
- Triebspitzen krümmen sich hakenförmig nach unten
- Verbranntes Äusseres der Pflanze
Obwohl Feuerbrand-Verdachtsfälle nicht mehr meldepflichtig sind, hat sich der Gemeinderat Schwarzenburg dazu entschlossen, dass Verdachtsfälle nach wie vor bei der Bauverwaltung Schwarzenburg unter der Telefonnummer 031 734 00 50 zu melden sind. Da sich die Krankheit sehr schnell verbreiten kann, wird die Meldung dem zuständigen Feuerbrandkontrolleur weitergeleitet. Dieser wird angewiesen, die gemeldeten Pflanzen zu untersuchen und die weiteren Schritte mit den Eigentümern der betroffenen Pflanzen zu besprechen. Die Kosten für die Kontrolle und die Informationstätigkeit (Umgang mit dem Schnittgut und vieles mehr) werden von der Gemeinde Schwarzenburg übernommen. Die allfälligen Pflegemassnahmen bei einem positiven Befall sind Sache der Eigentümer/in. Gibt es einen Feuerbrandausbruch auf dem Gemeindegebiet, so wird das Gebiet in den beiden Folgejahren im Frühling, ohne Aufforderung der Bevölkerung durch den zuständigen Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde kontrolliert. So wird sichergestellt, dass sich die Pflanzenkrankheit in diesem Gebiet nicht nochmals ausbreiten kann.
Weitere Informationen zum Feuerbrand finden Sie unter www.feuerbrand.ch sowie www.be.ch/feuerbrand. Auf der Internetseite des Kantons finden Sie ein Merkblatt über die Wirtspflanzen des Feuerbrands. Diese legen wir allen Pflanzenbesitzern sehr zu Herzen.
Für Ihre Mithilfe bei der Bekämpfung gegen den Feuerbrand danken wir Ihnen herzlich.
Bauverwaltung Schwarzenburg
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