Leider stellen wir vermehrt fest, dass unsere Gemeindestrassen aus verschiedensten Gründen stark verschmutzt und oftmals danach nicht wieder ordnungsgemäss gereinigt werden. Dies beispielsweise bei Bau- und Feldarbeiten. Ebenfalls treten auf Strassen und Fusswegen starke Verschmutzungen durch Hinterlassenschaften von Pferden oder Vieh beim Weide wechseln auf.
Die Verursacher/innen werden gebeten, die Verunreinigungen immer umgehend zu beseitigen. Ansonsten wird die Gemeinde die Reinigungsarbeiten gestützt auf Art. 67 Strassengesetz (SG) veranlassen und die dadurch entstehenden Kosten vollumfänglich an die Verursacher/innen weiterverrechnen.
Strassengesetz (SG) Art. 67; Verunreinigung und Beschädigung
1Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung.
2Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstellung.
Wir danken für Ihre Unterstützung bei der Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Bauverwaltung Schwarzenburg