Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit dem Online-Schalter auf www.schwarzenburg.ch stehen den Einwohner:innen der Gemeinde Schwarzenburg sowie weiteren Anspruchsgruppen ausgewählte Dienstleistungen während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Die Gemeinde Schwarzenburg ist nicht verpflichtet, ihr Angebot permanent verfügbar zu halten.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen über alle wesentlichen Vertragspunkte zustande. Dies gilt auch für Online-Bestellungen. Mit einem Klick auf den Button «Kostenpflichtig Bestellen» wird durch die Nutzer:in ein Antrag ausgelöst. Mit der unverzüglichen elektronischen Bestätigung des Antrags durch den Anbieter gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Es gelten insbesondere folgende Punkte:
- Die im Online-Schalter angebotenen Dienstleistungen können einfach und sicher bestellt und die Gebühren mit Kredit-/Debitkarte (Visa, Mastercard), PostFinance oder TWINT bezahlt werden. Bei den kostenpflichtigen Dokumenten kann zwischen «Abholung vor Ort / Bezahlung vor Ort» und «Versand» ausgewählt werden. Bei der Option «Versand» werden die Kosten für den Versand zusätzlich verrechnet.
- Eine Rückerstattung für falsche Bestellungen sowie die Rückerstattung des Kaufpreises sind ausgeschlossen.
- Die Einwohnergemeinde Schwarzenburg haftet nicht für Schäden infolge Übermittlungsfehler, technischer Mängel oder Störungen, Betriebsausfälle, rechtswidriger Eingriffe in Informatiksysteme des Benutzers oder eines Dritten. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden übernommen, die durch öffentlich zugängliche Systeme und Übermittlungsnetze verursacht werden, sowie für Schäden, welche infolge von Unterbrüchen (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen von Informatiksystemen entstehen.
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern (Bern-Mittelland).
- Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
Schwarzenburg, November 2023