Die Bildungskommission entscheidet im Rahmen des übergeordneten Rechts, des Bildungsreglements und der Ausführungsbestimmungen des Gemeinderats (Artikel 44) über strategische Fragen. Sie beschäftigt ich mit diesen Aufgaben:
- Anstellung und Entlassung der Schulleitungen
- Führung der Schulleitungen
- Erstellen des Bildungskonzepts zuhanden Gemeinderat
- Schulraumplanung und Festlegung der Schulorte
- Festlegung der Schulmodelle (Sekundarschule, Tagesschule, Basisstufe, Integration)
- Erstellen des Transportkostenkonzeptes zuhanden Gemeinderat
- Koordination des Spezialunterrichts unter Einbezug der Vertragsgemeinden
- Erlassen von Konzeptaufträgen an die Schulleitungen
- Genehmigung von Leitbildern, Schulprogrammen und Konzepten (z.B. Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit)
- Genehmigung der Budgetplanung zuhanden Gemeinderat Revision der Kassen
- Ausarbeiten der Verträge mit den Schulärzten und Schulzahnärzten
- Aufsicht über die Tagesschulangebote