Grundsätze der Bildungskommission
- Die Bildungskommission befasst sich als zentrale Behörde mit sämtlichen Schulangelegenheiten gemäss den Vorschriften des Volksschulgesetzes(VSG), der Volksschulverordnung (VSV) und des Kindergartengesetzes (KGS).
- Die strategischen und operativen Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen definiert und festgehalten.
- Die Bildungskommission delegiert sämtliche operativen Aufgaben an die Schulleitungen, insbesondere die Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen sowie die Schullaufbahnentscheide.