Massnahmen zur besonderen Förderung an Kindergärten und Volksschulen dienen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Dieser kann einerseits aufgrund von Auffälligkeiten oder Störungen in einzelnen oder mehreren Entwicklungsbereichen, andererseits aufgrund des Leistungs- oder Sozialverhaltens entstehen. Es können auch Massnahmen ergriffen werden, wenn Schülerinnen und Schüler eine fremde Erstsprache sprechen, wenn sie eine ausserordentliche intellektuelle Begabung haben oder auch, wenn Sonderschülerinnen und -schüler integrativ an einer Volksschule unterrichtet werden.
Die Massnahmen für besondere Förderung umfassen die Fachbereiche integrative Förderung (Spezialunterricht), Logopädie, Psychomotorik und Deutsch als Zweitsprache und ergänzen den ordentlichen Unterricht. Die Zuweisung erfolgt über das 4-Stufenmodell, in Zusammenarbeit zwischen den Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen.
Die drei Gemeinden Guggisberg, Rüschegg und Schwarzenburg bilden eine gemeinsame IBEM-Zuweisungsregion mit Schwarzenburg als Sitzgemeinde. An der Schlossgasse 9 befindet sich das Büro und die Fachbibliothek für den Spezialunterricht.
In jedem Schulhaus ist eine Lehrperson für Spezialunterricht für alle diesbezüglichen Belange und Fragen zuständig. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und der Schulleitung des jeweiligen Schulhauses sowie der zuständigen Fachstellen unabdingbar.