Die Verantwortung, regelmässig den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler zu überprüften, liegt im Kanton Bern bei den Gemeinden. Grundlage für die schulärztlichen Untersuchen sind das Volksschulgesetz (Schulärztlicher Dienst vgl. Art. 59), die Verordnung über den schulärztlichen Dienst und die Weisungen für den schulärztlichen Dienst.
In der Gemeinde Schwarzenburg werden alle Schulkinder während der obligatorischen Schulzeit dreimal untersucht. Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können entweder kostenlos bei der Schulärztin/beim Schularzt oder zu Lasten der Eltern bei der Hausärztin/ beim Hausarzt durchgeführt werden. Die obligatorischen Untersuchungen finden statt
- im zweiten Kindergartenjahr,
- in der vierten Klasse,
- im 8. Schuljahr.