Informationen zum Sozialdienst Schwarzenburg
Welche Dienstleistungen bietet der Sozialdienst an?
- Beratung bei persönlichen, sozialen, finanziellen und rechtlichen Fragen
- Vermittlung zu anderen Beratungs- und Fachstellen
- Finanzielle Unterstützung
- Führen von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
- Vaterschafts- und Unterhaltsregelungen
- Alimentenbevorschussung und –inkasso
Wer kann Beratung und Hilfe beanspruchen?
Alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Schwarzenburg können sich an den Sozialdienst wenden. Beratungen, Informationen und Vermittlungen sind gratis. Wer in einer finanziellen Notlage ist, kann beim Sozialdienst einen Antrag um Sozialhilfe stellen. Finanzielle Unterstützung wird ausgerichtet, wenn alle anderen finanziellen Quellen ausgeschöpft sind.
Wie wird die finanzielle Sozialhilfe berechnet?
Sozialhilfeleistungen stellen das soziale Existenzminimum sicher. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der gesuchsstellenden Person und nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Zum sozialen Existenzminimum gehören der Lebensunterhalt, die Miete, Krankenkassenprämien und krankheitsbedingte Kosten. Der Sozialdienst übernimmt keine Steuern und Schulden.
Was sind Ihre Rechte?
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Sie haben ein Rech auf Akteneinsicht. Negative Entscheide werden mit einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Wird Ihr Gesuch abgewiesen oder sind Sie mit Entscheiden des Sozialdienstes nicht einverstanden, können Sie Beschwerde einreichen. Wenn Sie mit der Arbeitsweise des Sozialarbeiters nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Stellenleiterin wenden.
Was sind Ihre Pflichten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Möglichstes zu tun, um die Sozialhilfebedürftigkeit zu beheben oder zu vermindern. Dazu gehört, eine Zielvereinbarung abzuschliessen, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder an geeigneten Integrationsmassnahmen teilzunehmen, wahre Angaben über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation zu machen und Änderungen umgehend mitzuteilen. Sie sind verpflichtet, die Sozialhilfe zweckgebunden zu verwenden und Ausgaben mit Quittungen zu belegen.
Muss die Sozialhilfe zurückgezahlt werden?
Sozialhilfeleistungen sind rückerstattungspflichtig, wenn Sie in günstige Verhältnisse gekommen sind. Wurde die Sozialhilfebedürftigkeit grob selber verschuldet oder aufgrund falscher Angaben ausgerichtet, ist die gesamte Höhe sofort zurückzuerstatten. Nachzahlungen von Versicherungsleistungen werden mit den Vorschussleistungen der Sozialhilfe verrechnet.
Ist meine Verwandtschaft unterstützungspflichtig?
Leben Ihre Eltern oder Ihre Kinder in finanziell guten Verhältnissen, werden in Absprache mit Ihnen die Verwandtenbeiträge geltend gemacht