Das Näherbaurecht ist ein Grenzbaurecht, das eine Unterschreitung der baurechtlich vorgeschriebenen Mindestabstände von Gebäuden zur Grundstücksgrenze ermöglicht. Es kommt zur Anwendung, wenn ein Grundstück aufgrund seiner Lage, Form und Ausrichtung grössere Schwierigkeiten bei der befriedigenden Realisierung eines Bauprojekts bereitet. Im Gegensatz zum allgemein gültigen Grenzbaurecht ist das Näherbaurecht stets eine Vereinbarung unter Nachbarn. Es betrifft stets ganz konkrete Grundstücke und kann deshalb immer nur für die jeweilige spezielle Situation festgelegt werden. Dieses Grenzbaurecht erlaubt den Nachbarn eine Unterschreitung der vom Kanton und der Gemeinde vorgeschriebenen Grenz- und Gebäudeabstände.
Das Näherbaurecht kann sowohl einseitig als auch gegenseitig eingeräumt werden. Es erlaubt, näher an die Grundstücksgrenze zu bauen als es eigentlich in der jeweiligen Bau- und Zonenordnung vorgeschrieben ist. Lediglich zwingende Vorschriften des öffentlichen Rechts, wie wohnhygienische und feuerpolizeiliche Vorschriften, limitieren die Möglichkeiten des Grenzbaurechts. Doch solange diese beachtet werden, sind die Nachbarn weitestgehend frei in der Gestaltung entsprechender Vereinbarungen.