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Abfallentsorgung
[vc_row][vc_column][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=\"Abfallkalender\" tab_id=\"1669899762766-180974bb-6773\"][vc_column_text]Abfallkalender 2023 Der Abfallkalender der Gemeinde Schwarzenburg wird immer auf dem aktuellen Stand gehalten. In diesem erfahren Sie, welche Abfallfraktionen Sie wo entsorgen können. Falls eine Abfallart nicht aufgeführt ist, können Sie sich gerne an die Bauverwaltung Schwarzenburg wenden.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Hauskehricht\" tab_id=\"1669899762804-65fc7345-5c79\"][vc_column_text]Die Abfuhr des Hauskehrichts erfolgt durch die Weber Transporte AG Laupen im Auftrag der Gemeinde Schwarzenburg. Der Hauskehricht wird in der Kehrichtverbrennungsanlage Bern verwertet. Abfuhr jeweils wöchentlich Dorf Schwarzenburg: jeden Dienstag Aussenbezirke inkl. Albligen: jeden Mittwoch Bereitstellung Bitte beachten Sie, dass nur richtig bereitgestellter Kehricht abgeführt wird! Der Hauskehricht ist am Abfuhrtag ab 7.00 Uhr bereitzustellen. Für die Entsorgung des Hauskehrichts sind nur wetterfeste Kehrichtsäcke zu 17, 35, 60 und 110 Liter zu verwenden. Andere Behältnisse sind mit einer Sperrgutmarke zu versehen. Die Kehrichtsäcke dürfen maximal 30 kg schwer sein. Die Kehrichtsäcke und Container sind mit einer ausreichenden Gebührenmarke der Einwohnergemeinde Schwarzenburg zu versehen. Die Kehrichtsäcke und Container sind nicht zu überfüllen. Bei vollem Container muss der Deckel geschlossen werden können. Abfallarten die entsorgt werden dürfen Joghurtbecher beschichtetes Papier beschichteter Karton Plastik / Kunststoffe Verpackungsmaterial Speisereste Abfallarten die NICHT entsorgt werden dürfen Batterien Öle Gifte / Sonderabfälle Sperrgut Metallteile Pneus [/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Entsorgungshof Brüllen\" tab_id=\"1669899768754-1f0a8a8a-fc0e\"][vc_column_text]Der Entsorgungshof Brüllen wird durch die Liechti AG Entsorgung & Transporte im Auftrag der Gemeinde Schwarzenburg betrieben. Öffnungszeiten Montag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Adresse Entsorgungshof Brüllen Guggisbergstrasse 104 3150 Schwarzenburg Abfallfraktionen, die entsorgt werden dürfen mit Gebührensätzen für das Jahr 2023 Abfallart Gebührensatz pro KG Sperrgut CHF 0.35 Papier gebührenfrei Karton gebührenfrei Glas gebührenfrei Altholz unbehandelt CHF 0.20 Alu / Dosen gebührenfrei Altmetall gebührenfrei Haushaltselektronik und Elektrogeräte (inkl. Leuchtstoffröhren) gebührenfrei Bauschutt / Innertstoffe in Kleinmengen bis 10 kg gebührenfrei PET - Getränkeverpackungen gebührenfrei Textilien gebührenfrei Sonderabfälle CHF 5.50 Altöl CHF 2.50 Entladungslampen und Leuchtkörper gebührenfrei Nespresso - Alukapseln gebührenfrei Batterien gebührenfrei Altpneus CHF 0.65 Im Vergleich zum letzten Jahr sind die Preise leicht angestiegen. Dies ist den steigenden Rohstoffpreisen geschuldet. Zudem ist der Werkstoffhandel eingebrochen, dies bedeutet, dass der Gewinn für den Verkauf der Rohstoffe weniger geworden ist. Neu werden die Preise anhand des Gebührentarifs berechnet. Bei Beträgen die kleiner als 1 Franken sind, wird auf den vollen Frankenbetrag aufgerundet.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Grüngutsammelstelle Brüllen\" tab_id=\"1669899778059-f3d539b3-753c\"][vc_column_text]Das Grüngut kann bei der Grüngutsammelstelle Brüllen abgegeben werden und ist für die Bürger der Gemeinde Schwarzenburg gratis. Kostenpflichtig ist die Abgabe von Grüngut für Gärtnereien die Gartenabfälle von Kunden, welche nicht in der Gemeinde Schwarzenburg wohnhaft sind entsorgen. Die genauen Mengen werden per E-Mail an bauverwaltung@schwarzenburg.ch angegeben und danach durch die Bauverwaltung Schwarzenburg verrechnet. Öffnungszeiten und Adresse Montag bis Samstag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Grüngutsammelstelle Brüllen Allmendweg 3150 Schwarzenburg Abfallarten die entsorgt werden dürfen Rüstabfälle Kaffeesatz Baum- und Strauchschnitt Stauden Gartenpflanzen Rasen Laub Hobelspäne Holz unbehandelt Abfallarten die NICHT entsorgt werden dürfen Speisereste Altöle, Farben, Gifte Hauskehricht Steine Schutt Kleintiermist Neophyten Für die Entsorgung von Neophyten stellt Ihnen die Gemeinde Schwarzenburg in der Grüngutsammelstelle Brüllen ganzjährig eine Mulde zur Verfügung. Diese ist angeschrieben.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Regionale Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg\" tab_id=\"1669899779126-997c2b04-c9a4\"][vc_column_text] Entsorgung von Kleinkadavern (bis 200 kg) Regionale Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg Kreuzweg 3b (Ringgenmatt) 3150 Schwarzenburg Öffnungszeiten Montag bis Freitag 17.15 bis 17.45 Uhr (an Feiertagen bleibt die Sammelstelle geschlossen) In dieser Zeit ist jeweils ein Wärter anwesend, der Ihnen bei Bedarf beim Abladen mithilft. Bitte deponieren Sie keine Tierkadaver und Schlachtabfälle ausserhalb der Öffnungszeiten. Widerhandlungen werden ohne Verwarnung der Polizei gemeldet. Zur Abgabe von Kadavern, Schlacht- und Knochenabfällen sind nur Einwohner von den an der Sammelstelle beteiligten Gemeinden (Rüschegg, Guggisberg und Schwarzenburg) berechtigt. Nur in Notfällen und in Absprache ist von Montag bis Freitag von 15.00 bis 17.00 Uhr der Wärter unter 079 301 68 02 erreichbar. Entsorgungsregeln Die «Eigenentsorger» haben die angelieferten Abfälle sauber und strikte getrennt in die bereit gestellten Container für Kadaverabfälle, bzw. separaten Container für Knochen-/Schlachtabfälle zu entsorgen. Allfällige Verunreinigungen (Blut, etc.) sind sofort selber zu entfernen. Bei der Anlieferung sind die Lärm-Immissionen auf ein Minimum zu beschränken. Entsorgung von Grosstieren (ab 200 kg) Grosstiere ab 200 kg werden von CENTRAVO abgeholt. Mit dem Einsammeldienst «Tiere ab Hof» bieten Sie einen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichteten, flexiblen und zuverlässigen Service. Für den Notfall steht rund um die Uhr und sogar am Wochenende eine leistungsfähige und hygienische Logistikflotte mit geschultem und hilfsbereitem Personal für den notwendigen Abtransport zur Verfügung. Der Pikettdienst steht an allen Tagen 24 Stunden bereit. Benötigen Sie den Abholdienst «Tiere ab Hof», so halten Sie für den Anruf bitte Folgendes bereit: Name, Telefonnummer Adresse, Zufahrtsmöglichkeit Art des toten Tieres, ungefähres Gewicht [dynamic_address kontakt=\"centravo-holding-ag\"] [/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Papiersammlung 2023\" tab_id=\"1669899786345-17149c61-9a1e\"][vc_column_text]Das Altpapier kann nicht nur beim Entsorgungshof Brüllen entsorgt werden, viermal im Jahr wird eine Holsammlung durch die Weber Transport AG Laupen im Auftrag der Gemeinde Schwarzenburg durchgeführt. Die Altpapiersammlung ist für die Einwohner*innen der Gemeinde Schwarzenburg kostenlos. Es sind keine Kehrichtmarken anzubringen. Sammlungsdaten Die Altpapiersammlung findet an folgenden Daten für das ganze Gemeindegebiet statt: Donnerstag, 9. März 2023 Donnerstag, 1. Juni 2023 Donnerstag, 31. August 2023 Donnerstag, 16. November 2023 Bitte beachten Sie bei der Bereitstellung, dass: das Altpapier am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr an den üblichen Kehrichtstandorten ordentlich gebündelt bereitzustellen ist. keine anderen Materialien wie zum Beispiel Karton enthalten sein dürfen. Ansonsten werden die Bündel nicht mitgenommen. [/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Häckseldienst\" tab_id=\"1669899787611-7617a65c-7281\"][vc_column_text]Die Gemeinde Schwarzenburg bietet im Frühling und Herbst einen kostenlosen Häckseldienst an. Das Schnittmaterial muss am \"Häckseltag\" am Strassenrand geordnet bereitgestellt werden und vor Nässe geschützt sein. Es kann nur trockenes Schnittmaterial gehäckselt werden. Das Häckselgut wird zurückgelassen. Die genauen Termine werden immer ca. einen Monat im Voraus auf unserer Webseite unter \"Aktuelles\" sowie im Anzeiger publiziert. Das genaue Vorgehen, um sich für den Häckseldienst anzumelden, ist ebenfalls aufgeführt.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Mottfeuer\" tab_id=\"1669899788693-b19c5d53-3f40\"][vc_column_text]Mit Einzug des Frühlings steigt die Anzahl der bei der Gemeinde gemeldeten Mottfeuer mit starker Rauchentwicklung. Diese sind verboten, weshalb wir Sie an die gesetzlichen Vorgaben erinnern und aufzeigen, welche Auswirkungen solche Feuer auf unsere Umwelt haben können: Gemeindepolizeireglement, Art. 22, Abs. 3: Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Kehrichtverbrennungsanlagen KVA verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht und die Nachbarschaft nicht durch Gerüche, Feuergefahr oder lästige Immissionen belästigt wird. Kantonales Gesetz zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG) Verbrennen von Abfällen im Freien (LHG, Art. 4) Die Gemeinden können die Vorschriften nach Artikel 30c USG und Artikel 26a LRV über das Verbrennen von Abfällen im Freien verschärfen oder das Verbrennen von Abfällen im Freien ganz verbieten. Nachzulesen unter: https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/243 Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) Art. 30, Abs. 2 Abfälle dürfen ausserhalb von Anlagen nicht verbrannt werden; ausgenommen ist das Verbrennen natürlicher Wald‑, Feld- und Gartenabfälle, wenn dadurch keine übermässigen Immissionen entstehen. Nachzulesen unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1984/1122_1122_1122/de Eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen. Verbrennen von Abfällen (LRV, 8. Abschnitt) Art.26b Verbrennen ausserhalb von Anlagen 1Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen ausserhalb von Anlagen verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. 2Die Behörde kann im Einzelfall das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen bewilligen, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und keine übermässigen Immissionen entstehen. 3Sie kann das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb von Anlagen für bestimmte Gebiete oder Zeiten einschränken oder verbieten, wenn übermässige Immissionen zu erwarten sind. Nachzulesen unter: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/208_208_208/de Das Umweltschutzgesetz verbietet grundsätzlich, Abfälle im Freien zu verbrennen. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt: einerseits wird eine beträchtliche Menge Feinstaub (PM10) freigesetzt, der zu Beschwerden und Erkrankungen der Atemwege führen kann, und andererseits entstehen für die Bevölkerung oft Belästigungen. Für die Grüngut- und Abfallentsorgung bedeutet dies folgendes: Grünabfälle sollen kompostiert werden - Bevorzugt im eigenen Garten oder auf dem Quartierkompost. - Für den Baum-, Hecken- und Strauchschnitt empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen Häckselservice im Frühling und Herbst zu benutzen. - Kleinere Mengen können werktags von 08.00-20.00 Uhr in der Sammelstelle Brüllen entsorgt werden. Rauchende Mottfeuer sind verboten der stinkende Rauch stört die Nachbarn und schadet der Umwelt. Für Grill-, Lager- und 1.-August-Feuer darf nur naturbelassenes Holz, bzw. Holzkohle verbrannt werden. Abfälle dürfen im Freien nicht verbrannt werden auch nicht leicht brennbare Abfälle wie Altholz, Karton, Papier. Abfälle gehören in den Hauskehricht und nicht in die „private KVA“ (KVA=Kehrichtverbrennungsanlage); wie „Holzöfeli“, Cheminée, Schweden- oder Kachelofen. Unter dem folgenden Link finden Sie zusätzliche Informationen zum Feuern im Freien: https://www.vol.be.ch/vol/de/index/umwelt/luftreinhaltung/energie-und-waermegewinnung/feuer-im-freien.html Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe bei einer umweltgerechten Abfallentsorgung. Bei Fragen stehen wir Ihnen bei der Bauverwaltung Schwarzenburg unter Telefonnummer 031 734 00 50 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie bei den folgenden kantonalen Stellen: Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA) Abt. Abfälle und Rohstoffe Tel. 031 633 39 15 info.gsa@bve.be.ch beco Berner Wirtschaft Immissionsschutz Tel. 031 633 57 80 info.luft@vol.be.ch Kantonspolizei Bern Fachstelle Umweltkriminalität 031 633 48 21 polizei.kommando@police.be.ch Bauverwaltung Schwarzenburg[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Änderungen bei der Regelung zur Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand\" tab_id=\"1677572952332-c9c8b737-7f7e\"][vc_column_text]Mit der Einführung der neuen Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Regeln für die Bekämpfung des Feuerbrands. Ab diesem Jahr ist der Feuerbrand grundsätzlich nicht mehr melde- oder bekämpfungspflichtig, ausser im Kanton Wallis, welcher in einem Schutzgebiet liegt. Da die Pflanzenkrankheit trotz dieses Beschlusses immer noch dieselbe ist und sich schnell verbreitet, hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, dass Verdachtsfälle nach wie vor bei der Bauverwaltung Schwarzenburg gemeldet werden sollen. Weitere Massnahmen, welche die Gemeinde Schwarzenburg zur Bekämpfung des Feuerbrands ergreift und wie Sie sich als Grundeigentümer bei einem Verdachtsfall verhalten sollten, finden Sie am Schluss des Berichtes. Damit Sie die Krankheit Feuerbrand erkennen können, finden Sie untenstehend eine kurze Beschreibung zur Krankheit und Verbreitungsart: Feuerbrand ist eine hochansteckende Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora bedroht diese die Kernobstbäume (Äpfel, Birnen und Quitten) und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen (z. B. Weissdorn, Cotoneaster, Vogelbeere). Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der auf vielfältige Weise, insbesondere durch Insekten und Vögel, sehr rasch und sehr weit verbreitet wird. Diese Krankheit kann aber auch verbreitet werden, wenn Sie die betroffenen Pflanzen anfassen oder wenn Sie die betroffenen Pflanzen mit Gerätschaften wie beispielsweise Sägen oder Scheren pflegen. Dadurch besteht die Gefahr der Verschleppung der Krankheit. Aus diesem Grund sollten die benutzten Gartenhandschuhe am besten entsorgt, oder sehr gut gewaschen und die benutzten Gerätschaften desinfiziert werden. Beachten Sie bitte auch, dass die betroffenen Pflanzenteile nicht in der Grüngutsammelstelle Brüllen entsorgt werden dürfen. Es kann auch bei der Entsorgung der Pflanzenteile zu einer weiteren Verschleppung der Krankheit kommen. Bitte entsorgen Sie die betroffenen Pflanzenteile über die Kehrichtentsorgung. Dafür schneiden Sie die Pflanzen am besten klein genug, sodass diese in einen Kehrichtsack passen. Diesen können Sie nachher mit der normalen Kehrichtentsorgung, unter Anbringung der notwendigen Kehrichtmarke, jeweils am Dienstag bis 7.00 Uhr an Ihren üblichen Kehrichtentsorgungsplatz bereitstellen. Falls Sie die Pflanzenteile transportieren müssen, um diese der Kehrichtentsorgung abgeben zu können, achten Sie sich darauf, dass diese während der Fahrt gut verschlossen im Kofferraum oder im Anhänger liegen. Wenn Sie die Pflanzenteile offen transportieren, kann es auf der Fahrt zu einer weiteren Verbreitung der Krankheit entlang Ihres Fahrweges kommen. Das Krankheitsbild des Feuerbrands bei befallenen Pflanzen sieht wie folgt aus: – Blätter und Blüten welken vom Blattstiel her – Sie verfärben sich braun oder schwarz – Triebspitzen krümmen sich hakenförmig nach unten – Verbranntes Äusseres der Pflanze Obwohl Feuerbrand-Verdachtsfälle nicht mehr meldepflichtig sind, hat sich der Gemeinderat Schwarzenburg dazu entschlossen, dass Verdachtsfälle nach wie vor bei der Bauverwaltung Schwarzenburg unter der Telefonnummer 031 734 00 50 zu melden sind. Da sich die Krankheit sehr schnell verbreiten kann, wird die Meldung dem zuständigen Feuerbrandkontrolleur weitergeleitet. Dieser wird angewiesen, die gemeldeten Pflanzen zu untersuchen und die weiteren Schritte mit den Eigentümern der betroffenen Pflanzen zu besprechen. Die Kosten für die Kontrolle und die Informationstätigkeit (Umgang mit dem Schnittgut und vieles mehr) werden von der Gemeinde Schwarzenburg übernommen. Die allfälligen Pflegemassnahmen bei einem positiven Befall sind Sache der Eigentümer/in. Gibt es einen Feuerbrandausbruch auf dem Gemeindegebiet, so wird das Gebiet in den beiden Folgejahren im Frühling, ohne Aufforderung der Bevölkerung durch den zuständigen Feuerbrandkontrolleur der Gemeinde kontrolliert. So wird sichergestellt, dass sich die Pflanzenkrankheit in diesem Gebiet nicht nochmals ausbreiten kann. Weitere Informationen zum Feuerbrand finden Sie unter www.feuerbrand.ch sowie www.be.ch/feuerbrand. Auf der Internetseite des Kantons finden Sie ein Merkblatt über die Wirtspflanzen des Feuerbrands. Diese legen wir allen Pflanzenbesitzern sehr zu Herzen. Für Ihre Mithilfe bei der Bekämpfung gegen den Feuerbrand danken wir Ihnen herzlich. Bauverwaltung Schwarzenburg[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row]ghüder, abfallkalender, neophyten, tierkadaver, papiersammlung, altpapier, glas, pneus, sperrgut, batterien, altöl, altmetallAbfallkalender
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Abfallkalender Gemeinde Schwarzenburg 2023[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]abfallkalender, neophyten, tierkadaver, papiersammlung, altpapier, glas, pneus, sperrgut, batterien, altöl, altmetallAbmeldung ausländische Staatsangehörige
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Melden Sie uns Ihren Wegzug oder Wohnungswechsel bis spätestens am Tag des Wegzuges persönlich am Schalter oder melden Sie dies online beim Portal eUmzugCH. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]Abmeldung Schweizer Staatsangehörige
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Information\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Bitte melden Sie uns Ihren Wegzug oder Wohnungswechsel bis spätestens am Tag des Wegzuges persönlich am Schalter. Bitte bringen Sie uns folgende Unterlagen mit: Niederlassungsausweis/Aufenthaltsausweis. Sie können Ihren Umzug auch online beim Portal eUmzugCH melden.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1502198006486-b93cdebb-d252\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]einwohnerdienste,umzug,wegzug,persönlichAdressauskunft
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Adressauskunft\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Benötigen Sie eine Adresse oder Daten einer Person, welche in der Gemeinde Schwarzenburg wohnhaft ist oder war? Die Einwohnerdienste erteilen Ihnen gemäss den Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes folgende Auskünfte: Name Vorname Jahrgang Beruf Geschlecht Adresse Zivilstand Heimatort Datum des Zu- und Wegzuges Verfügt eine Person über eine Auskunftssperre, so muss ein Interessennachweis gemäss Artikel 13 des Datenschutzgesetzes (KDSG) eingereicht werden. An Behörden, Amtsstellen, andere Gemeinden, die Polizei etc. erteilen die Einwohnerdienste auch telefonische Auskünfte, sofern dies die Datenschutzbestimmungen zulassen. Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind, desto schneller lässt sich diese finden. Sie können Ihre Anfrage auch per E-Mail oder Brief einreichen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen. Die Adressauskunft erhalten Sie per E-Mail, sobald Sie online bezahlt haben. Privatpersonen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Peis: CHF 10.00 [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][vc_column_text][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][vc_column_text][ninja_form id=15][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]adressauskunft, personalien, adresse, adressnachforschungAHV-Zweigstelle Schwarzenburg
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"AHV-Zweigstelle Schwarzenburg\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Sie dient der Bevölkerung als erste Anlauf- und Beratungsstelle der: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Ergänzungsleistungen (EL) Anrechnung von Betreuungsgutschriften Anmeldung von Hilfsmitteln (AHV/IV) Arbeitgeber Selbstständigerwerbende Erwerbsersatz (EO) Mutterschaftsentschädigung (MSE) Familienzulagen (FamZG) Versicherungsausweis Auszug aus dem individuellen Konto Einkommensteilung bei Scheidung (Splitting) Für persönliche Besprechungen und Mithilfe beim Ausfüllen von Anmeldeformularen bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 031 734 00 20.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"ahv-zweigstelle\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Links Weitere nützliche Informationen, Merkblätter und Formulare zur AHV/IV finden sie auf den Websites der AHV/IV-Institution. Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und der AHV-Zweigstelle unterzeichnet mit sämtlichen Belegen zugestellt werden.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Ausgleichskasse des Kantons Bern Formulare der Ausgleichskasse des Kantons Bern Informationsstelle der AHV/IV IV Stelle Kanton Bern Anmeldung für Arbeitgeber Anmeldung für Nichterwerbstätige Anmeldung für Selbstständigerwerbende Anmeldung Altersrente (AHV) Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften Anmeldung für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall Anmeldung für Mutterschaftsentschädigung Anmeldung Hilflosenentschädigung der AHV Anmeldung Hilflosenentschädigung der IV Anmeldung Hilfsmittel der AHV Anmeldung Hilfsmittel IV Anmeldung Hinterlassenenrente (AHV) Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung (EL) zur AHV/IV Antrag für eine Rentenvorausberechnung AHV/IV Auszug aus dem individuellen AHV-Konto bestellen Bundesamt für Sozialversicherte Pro Senectute KMU Portal für kleinere und mittlere Unternehmen[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]ahv, iv, eo, beiträge, leistungenAlimentenhilfe
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Alimentenhilfe\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie erhalten Unterhaltsbeiträge für Ihr Kind oder Ihre Kinder nicht, die Ihnen gesetzlich zustehen? Dann können Sie sich an die Alimentenfachstelle des Sozialdienstes Schwarzenburg wenden. Diese unterstützt Sie beim Vollzug der Unterhaltsansprüche. Bitte füllen Sie das Formular Gesuch um Bevorschussung und Inkassohilfe vollständig aus und senden Sie dieses mit den nötigen Dokumenten (im Gesuch erwähnt) in Papierform an die Alimentenfachstelle Schwarzenburg zurück. Das Formular kann auch telefonisch angefordert werden. Sobald die Alimentenfachstelle das Gesuch mit den dazugehörigen Dokumenten erhalten hat, wird dieses bearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft. Danach nimmt diese schriftlich oder telefonisch mit Ihnen Kontakt auf und informiert Sie über das weitere Vorgehen. Der Anspruch auf Bevorschussung und Inkassohilfe entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem das ausgefüllte Gesuch sowie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Gesuch um Bevorschussung und Inkassohilfe[/vc_column_text][vc_column_text] Bevorschussung Sofern die durch ein Gericht oder eine Vormundschaftsbehörde respektive die KESB festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise bezahlt werden, können Sie bei der Alimentenfachstelle einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Bei rückständigen Forderungen unterstützt Sie die Alimentenfachstelle beim Inkasso. Unterhaltsbeiträge werden bis zur Höhe der maximalen einfachen Waisen-Rente und bevorschusst. Keine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder erfolgt, wenn das Einkommen oder Vermögen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt, die vom Regierungsrat des Kantons Bern festgesetzten Grenzen überschreitet. Der Anspruch auf eine Bevorschussung steht auch volljährigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Rechtstitel verfügen, der über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist. Inkassohilfe Die Alimentenfachstelle hilft Ihnen bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruches der Kinder sowie bei der Vollstreckung des nachehelichen Unterhaltes, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Kinderzulagen und nachehelicher Unterhalt (Geschiedene) können nicht bevorschusst werden. Die Inkassohilfe steht Kindern und Erwachsenen zu.[/vc_column_text][vc_column_text] Durchführung Zuständig für die Inkassohilfe und der Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge ist die Alimentenfachstelle am zivilrechtlichen Wohnsitz des anspruchsberechtigten Kindes. Die Gemeinde Schwarzenburg ist auch für die Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe der Gemeinden Guggisberg, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen, Rüschegg und Thurnen zuständig.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1568291817663{margin-bottom: 1.5rem !important;}\" el_id=\"alimentenfachstelle\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"alimentenfachstelle\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_sozialdienst\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Alimentenhilfe des Kantons Bern [/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Gesetzliche Grundlagen Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen vom 06. Februar 1980 (BSG 213.22) Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) vom 29. Oktober 2014 (BSG 213.221)[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Anmeldung ausländische Staatsangehörige
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Information\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie sind Neuzuzüger? Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten persönlich an. Bringen Sie diese Unterlagen für Ihre Anmeldung mit: Ausländerausweis Arbeitsvertrag gültiger Reisepass Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde Geburtsscheine der Kinder Mietvertrag Falls Sie aus dem Ausland zuziehen benötigen wir zusätzlich: Arbeitsvertrag (EU-Bürger) Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Drittstaatsangehörige) Anmeldegebühr: 25 Franken Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über das Portal eUmzugCH gemeldet werden.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1566825095352-73c5d6e1-8eaf\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1579008976850-ccf583b9-40e0\"][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Informationen für Neuzuziehende vom Katon Bern Integrationsportal des Kantons Bern[/vc_column_text][vc_empty_space height=\"6px\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row disable_element=\"yes\"][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text] Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem mit * gekennzeichneten Feld ist die Eingabe obligatorisch. Preis 25 Franken Verfahren Nach dem Absenden des Formulars kommen Sie bitte innerhalb von 2 Wochen persönlich mit den erforderlichen Dokumenten auf der Gemeinde vorbei.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF598bfec6d9280\"] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]einwohnerdienste,neuzuzüger,anmeldung,ausländer,ausländerinnen,umzug,zuzug,zuzüger,neuzuzügerinnen,zuzügerinnenAnmeldung Schweizer Staatsangehörige
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Information\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie sind neu in Schwarzenburg? Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten an. Minderjährige und Bevormundete werden von ihren gesetzlichen Vertretetungen angemeldet. Die Ehefrau, bzw. der Ehemann kann die ganze Familie anmelden. Halten Sie sich kürzer als drei Monate bei uns in der Gemeinde auf, ist eine Anmeldung nicht notwendig. Für die Anmeldung bringen Sie mit: Heimatschein oder Heimatausweis Identitätskarte Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über das Portal eUmzugCH gemeldet werden.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1566827836103-c6640f04-9ceb\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]einwohnerdienste,neuzuzüger,anmeldung,schweizer,umzug,zuzug,zuzüger,neuzuzügerinnen,schweizerinnen,zuzügerinnenAntrag auf Ratenzahlung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Information\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd241567014575553\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie möchten eine Rechnung der Gemeinde Schwarzenburg in Raten bezahlten? Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus. Wir werden uns bei Ihnen melden.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1502198006486-b93cdebb-d2521567014575553\"][vc_row_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"finanzverwaltung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][vc_empty_space][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][vc_column_text] [ninja_form id=5] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]Antrag auf Sozialhilfe
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Antrag auf Sozialhilfe\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Der Sozialdienst Schwarzenburg unterstützt Personen, die für ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können oder die über keine anderen Hilfsangebote verfügen. Anspruchsberechtigt sind bedürftige Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde, Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis. Die persönliche und wirtschaftliche Hilfe wird auf der Basis einer individuellen Zielvereinbarung gewährt. Nebst den dort vereinbarten Zielen gilt die soziale und berufliche Integration immer als oberstes Ziel. Zudem kann die Gewährung der Sozialhilfe mit Weisungen verbunden werden, soweit dadurch die Bedürftigkeit vermieden, behoben oder vermindert oder eigenverantwortliches Handeln gefördert wird.[/vc_column_text][vc_column_text] Wie erhalte ich Sozialhilfe? Bitte füllen Sie das Formular Gesuch um Sozialhilfe vollständig aus und senden Sie dieses mit den nötigen Dokumenten (im Gesuch erwähnt) in Papierform an den Sozialdienst Schwarzenburg zurück. Das Formular kann auch telefonisch beim Sozialdienst angefordert werden. Sobald der Sozialdienst das Gesuch mit den dazugehörigen Dokumenten erhalten hat, wird dieses bearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft. Danach kontaktier Sie dieser schriftlich oder telefonisch und informiert Sie über das weitere Vorgehen. Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem das ausgefüllte Gesuch sowie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Gesuch um Sozialhilfe[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Weiterführende Informationen und Merkblätter Sozialer Wegweiser Infoblatt Sozialdienst[/vc_column_text][vc_empty_space height=\"5px\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"sozialdienst\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_sozialdienst\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Verein Sozialinspektion Gesundheits- und Fürsorgedirektion Kanton Bern Handbuch für die Sozialhilfe der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen der Sozialhilfe des Kantons Bern Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe des Kantons Bern (SHG) Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe des Kantons Bern (SHV) Direktionsverordnung über die Bemessung von situationsbedingten Leistungen des Kantons Bern SKOS-Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Baubewilligungsverfahren
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Baubewilligungsverfahren\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie planen ein Bauvorhaben zu realisieren? Am besten nehmen Sie bereits vor Baueingabe mit der Bauverwaltung Kontakt auf, damit wir Sie beraten und unterstützen können. Die Gemeinde Schwarzenburg besitzt die volle Baubewilligungskompetenz. Die Baugesuche werden von der Hochbau- und Raumplanungskommission abschliessend behandelt, sofern das Bauvorhaben nicht in die Zuständigkeitskompetenz des Regierungsstatthalters fällt. Detailliertere Angaben über die baubewilligungspflichten Bauvorhaben sind in Artikel 4 des Baubewilligungsdekretes (BewD) aufgeführt.[/vc_column_text][vc_column_text] Eingabe Das Baugesuch ist mindestens in zweifacher Ausführung auf der Bauverwaltung einzureichen. Beizulegen sind der Situationsplan (Bezug beim Geometer, bbp geomatik), die Projektpläne und allenfalls erforderliche weitere Unterlagen. Alle Pläne sind zu datieren und von der Bauherrschaft, den Projektverfassenden und bei Bauten auf fremdem Boden von den Grundeigentümern zu unterzeichnen. Erfordert ein Bauvorhaben Ausnahmen, so ist dem Baugesuch das begründete Ausnahmegesuch beizufügen. Dauer Die Dauer des Baubewilligungsverfahrens hängt vom Bauvorhaben ab und dauert bei einem ordentlichen Baugesuch in der Regel 2 bis 6 Monate, je nach Vorhaben und allfälliger Einsprachen. Baukontrollen Gemäss Art. 47 des Bewilligungsdekrets muss die Gemeinde über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Baubewilligung wachen. Die Bauherren müssen das Schnurgerüst vom zuständigen Geometer abnehmen lassen: [dynamic_address kontakt=\"bbp-geomatik-ag\"] Bitte melden Sie den Baubeginn mit dem entsprechenden Formular der Abteilung Hochbau und Raumplanung. Bitte melden Sie sich zur Abnahme des Kanalisationsanschlusses (bei offenem Graben) an die Abteilung Tiefbau und Umwelt. Bitte vereinbaren Sie vor dem Bezug des Baus einen Abnahmetermin mit der Abteilung Hochbau und Raumplanung und reichen Sie das entsprechende Formular ein. Der verantwortliche Bauleiter oder die Bauherrschaft muss bei der Abnahme anwesend sein.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"hochbau-und-raumplanung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Zonenplan Gemeinde Schwarzenburg Zustimmungserklärung zum Bauvorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren (Art. 27 Abs. 4 BewD) Bauen ausserhalb der Bauzone Bauinventar des Kantons Bern ÖREB-Kataster des Kantons Bern Obligatorische Bauversicherung[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Reglemente Baureglement Wahlern Baureglement Albligen Ergänzungen Baureglement Albligen Gebührenreglement der Gemeinde Schwarzenburg[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Baubewilligungsformulare des Kantons Bern Formulare für Baugesuchsteller Formular Selbstdeklaration Anmeldung Baubeginn Formular Selbstdeklaration Anmeldung Baukontrolle Formular Energienachweis[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Gesetzliche Grundlagen Kanton Bern Baugesetz des Kantons Bern Dekret über das Baubewilligungsverfahren des Kantons Bern Bauverordnung des Kantons Bern[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]baubewilligung,hochbau und raumplanung,öreb-kataster,öreb,formulare für baugesuchsteller,baugesuchsteller,formulare,baukontrolle,baukontrollen,baubewilligung,verfahrenBesuchsdienst für Seniorinnen und Senioren
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Besuchsdienst\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Die Besuche von Seniorinnen und Senioren, welche von freiwilligen Helferinnen durchgeführt werden, haben in den ehemaligen Gemeinden Wahlern und Albligen eine langjährige Tradition. Sowohl der Frauenverein, die Kirchgemeinde, die SPITEX und die Sozialkommission organisieren Besuche für ältere Personen und Heimbewohner und -bewohnerinnen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"sozialdienst\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_sozialdienst\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Einbürgerung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Informationen\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Ordentliche Einbürgerung Alle wichtigen Informationen zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei einem persönlichen Beratungstermin. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeschreiberei Schwarzenburg. Erleichterte Einbürgerung Über die erleichterte Einbürgerung entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einbuergerung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern Staatssekretariat für Migration SEM[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text] Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem mit * gekennzeichneten Feld ist die Eingabe obligatorisch. Verfahren Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.[/vc_column_text][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5d654ce20c036\"] [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]einbürgerung, bürgerrecht, schweizerbürgerrecht, ordentliche einbürgerung, erleichterte einbürgerungErbschaft / Siegelung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Information\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Testament deponieren Einwohnerinnen und Einwohner können gegen eine Gebühr bei der Gemeinde Schwarzenburg ihr Testament zur sicheren Aufbewahrung hinterlegen. Die Verfasserin oder der Verfasser kann das Testament wieder abholen, auswechseln oder ergänzen. Siegelung Verstirbt eine Person, muss ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern. Die Siegelungsbeauftragte der Gemeinde meldet sich bei den Erben, um das Siegelungsprotokoll zu erstellen. Dies ist innert sieben Tagen nach einem Todesfall aufzunehmen. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet, wahrheitsgetreu Auskunft zu geben und Räumlichkeiten zu öffnen Testament eröffnen Wir stellen die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen fest und eröffnen den gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie den Legatnehmenden das Testament der verstorbenen Person. Erbvertrag eröffnen Es ist im Kanton Bern ausschliesslich den Notarinnen und Notaren vorbehalten, Erbverträge zu eröffnen. Liegen ein Testament und ein Erbvertrag vor, wird beides von der Notarin/dem Notar eröffnet. Erbrechtliche Bescheinigungen Erbenschein Der Erbenschein legitimiert die Berechtigten, über den Nachlass zu verfügen. Wir sind zur Ausstellung nur berechtigt, wenn wir im entsprechenden Nachlass ein Testament eröffnet haben und dagegen keine Einsprache erhoben wurde. Ansonsten ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung befugt. Testamentbescheinigung Die Testamentbescheinigung bestätigt, dass kein Testament eröffnet wurde. Sie wird häufig von Notaren im Zusammenhang mit der Regelung von Nachlässen bestellt, kann aber auch an Erben ausgestellt werden. Hat das Erbschaftsamt in einem Nachlass kein Testament eröffnet, kann dies auf Verlangen bescheinigt werden. Willensvollstreckerzeugnis Wir stellen der Willensvollstreckerin/dem Willensvollstrecker auf ausdrückliche Bestellung hin ein Willensvollstreckerzeugnis aus, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist. Erbschaft ausschlagen Falls Sie eine Erbschaft nicht antreten möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese auszuschlagen. Das ausgefüllte Formular «Erbschaftsausschlagung» können sie dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einreichen. [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1502198006486-b93cdebb-d252\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]einwohnerdienste,bestattungsamt,testament,bescheinigung,todesfallFormular temporärer Kanalisationsanschluss an die öffentliche Kanalisation
Gebührenreglement, mit Inkrafttreten am 1. Januar 2011 mit Änderungen vom 10. Juni 2023, welches im Gebührentarif eine Aufwandgebühr II von CHF 100.00 pro Stunde vorschreibt. Diese Gebühr fällt für sämtliche Kontrollen und den Vollzug sowie alle weiteren Aufwände der Abwasserentsorgung Schwarzenburg an. Für das Gesuch bitte untenstehendes Formular ausfüllen und per Mail an bauverwaltung@schwarzenburg.ch oder am Zentralschalter der Gemeinde Schwarzenburg, Bernstrasse 1, 3150 Schwarzenburg abgeben. Formular temporärer KanalisationsanschlussFormular vorübergehender Wasserbezug
Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsreglement (AWAR) vom 11. März 2019, mit Inkrafttreten per 1. Juli 2019 sowie zugehöriger Tarifliste zum Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsreglement (TA-WAR). Die Gebühr für einen vorübergehenden Wasserbezug beträgt als Pauschale CHF 200.- bis zu einem Bezug von 99m3. Einzureichen ist das Gesuch (bitte hierfür das untenstehende Formular ausfüllen) per Mail an wasser@schwarzenburg.ch oder am Schalter der Bauverwaltung Schwarzenburg, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg. Formular vorübergehender WasserbezugFragen zu einer Rechnung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Information\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd241567017379575\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie haben Fragen zu einer Rechnung der Gemeinde? Oder möchten eine Rechnungskopie mit Einzahlungschein? So füllen Sie dieses Formular aus.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1502198006486-b93cdebb-d2521567017379575\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"finanzverwaltung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5b6b00a06ebc9\"] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]finanzen,rechnungGastgewerbliche Einzelbewilligung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Gastgewerbliche Einzelbewilligung\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd241534344310623\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie planen einen öffentlichen Anlass, an dem Getränke und/oder Speisen verkauft werden? Dann benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Bitte reichen Sie das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen (u.a. auch das Gesuch für das Durchführen einer Veranstaltung sowie das Formular Kantonspolizei Bern Meldung) bis spätestens 60 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei ein. Das Merkblatt Hinweis zur Einzelbewilligung unterstützt Sie beim Vorgehen. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, welches für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist. Diese Dokumente helfen Ihnen bei der Umsetzung. Weitere Informationen finden Sie unter Links. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Lebensmittelkontrolle Das Kantonale Laboratorium in Bern wird über jede Veranstaltung informiert. Es wird stichprobenweise geprüft, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Hygienekonzept Anleitung zur Selbstkontrolle für Festwirtschaften des Kantonalen Laboratoriums[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Jugendschutz Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen – Eltern davon ausgenommen – machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben. Jugendschutzkonzept[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e1534344310623\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"gemeindeschreiberei\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-08961534344310623\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Hinweise zur Einzelbewilligung Festwirtschaft Checkliste für Grossanlässe Gesuch für das Durchführen einer Veranstaltung (ab 500 Besuchern) Checkliste für Krisenmanagement von Grossanlässen Tipps zum Brandschutz Gesuch Gastgewerbliche Einzelbewilligung Mustervorlage Jugendschutzkonzept Hygienekonzept Meldung einer Veranstaltung gemäss Laser- und Schallverordnung Vorschriften Alkohol / Tabak Gastgewerbegesetz des Kantons Bern Gastgewerbeverordnung des Kantons Bern Schall- und Laserverordnung (SLV) des Bundes Jugendschutz Bern Jugendschutzkonzept Selbstkontrollkonzept Anleitung Selbstkontrolle zur Durchführung einer Festwirtschaft[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]gastgewerbliche einzelbewilligung, festwirtschaftsbewilligung, fest,fest, festwirtschaft, feiern, gastrobewilligung, party, bewilligung,Gesuch Benutzung Schul- und Sportanlagen
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Benutzung von Schul- und Sportanlagen\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie möchten Räumlichkeiten der Schul- und Sportanlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten benutzen? Bitte füllen Sie das untenstehende Online-Formular aus oder wenden Sie sich an die Liegenschaftsverwaltung. Alternativ können Sie das Formular auch herunterladen und uns per Mail oder Post zukommen lassen. Bitte überprüfen Sie vorher im jeweiligen Belegungskalender, ob der gewünschte Raum frei ist. Allgemeine Bedingungen Das Gesuch bitte bis spätestens einen Monat vor dem Anlass einreichen. Die Schul- und Sportanlagen sind rauchfrei. Für die Sportanlagen gilt ein Fahrverbot. Sie können die gemieteten Räume selber reinigen. Sprechen Sie dies direkt mit dem Hauswart ab. Die gemieteten Räume nimmt der Hauswart nach Gebrauch ab. Der Hauswart unterstützt Sie gerne, er ist jedoch für seinen Aufwand zu entschädigen. Die Schulküche und Essraum müssen Sie in gereinigtem Zustand abgeben. Geschirrtücher bitte selber mitnehmen. Als Gesuchsteller haften Sie für allfällige Schäden an den Anlagen. Fluchtwege sind zwingend freizuhalten. Bei Doppeltüren halten Sie während dem Anlass beide Flügel offen. Es gilt die Verordnung zur Benützung von Schul- und Schulsportanlagen der Gemeinde Schwarzenburg ausserhalb der Unterrichtszeit. Verfahren Der Fachbereich Liegenschaften wird sich so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1537187909087-fbc4b63c-8617\"][vc_row_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"fachbereich-liegenschaften\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1502198006486-b93cdebb-d252\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Gesuch für die Benützung von Schul- und Schulsportanlagen der Gemeinde Schwarzenburg Verordnung über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen ausserhalb der Unterrichtszeit[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\" el_id=\"belegungskalender\"] Belegungskalender Schwarzenburg Turnhalle Thunstrasse Turnhalle Einschlag Turnhalle Tännlenen Turnhalle Zumholz Turnhalle Steinenbrünnen Dachraum Schlossgasse[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Belegungskalender Albligen Vereinssaal Albligen[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][vc_column_text][ninja_form id=22][/vc_column_text][vc_empty_space][vc_column_text]Mit dem Absenden des Gesuches bestätigen Sie, dass Sie die Verordnung über die Benutzung der Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Schwarzenburg ausserhalb der Unterrichtszeit, gelesen haben.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]belegungskalender,liegenschaften,benützung,schul- und sportanlagen,mieten,räume mieten,gemeindeliegenschaftenGesuch für Grabarbeiten an Gemeindestrassen
grabarbeiten, tiefbau, strassen, gemeindestrassen, öffentliches strassengebiet, grabenaufbruch, grabenaufbrücheGesuch für Grabmal
bestattung, grab, urnengrab, grabmal, grabart, friedhof, friedhof schwarzenburg, friedhof albligenGesuch um Datensperre
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Information\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verlangen, dass Ihre Daten nur gezielt und sehr beschränkt an Dritte (Private und offizielle Stellen) weitergegeben werden dürfen. Im Rahmen von Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede Person die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Mögliche Gründe sind: Schutz vor: Neid, Missgunst, Belästigungen, Neugierde Sicherheitsprobleme Schutz der Privatsphäre Beantragen Sie die Datensperre mit diesem Formular und bringen Sie dies persönlich am Schalter vorbei.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]datenschutz, privatsphäre, sperre, datenmissbrauch, datensperreHeimatausweis bestellen
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Heimatausweis\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Einen Heimatausweis erhalten Sie, wenn Sie in Schwarzenburg Ihren Wohnsitz haben und zusätzlich in einer anderen schweizerischen Gemeinde Aufenthalt nehmen. Mit dem Heimatausweis, befristet auf maximal zwei Jahre, können Sie sich in der Aufenthaltsgemeinde anmelden. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Heimatausweis ausgestellt werden. Sie erhalten den Heimatausweis, beziehungsweise dessen Verlängerung direkt am Schalter der Einwohnerdienste oder via Online-Schalter. Der Heimatausweis ist nicht zu verwechseln mit dem Heimatschein. Den Heimatschein können Sie online beim Kanton Bern bestellen. Kosten Neuausstellung 20 Franken[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][us_message color=\"attention\"]Zurzeit ist es aus technischen Gründen nicht möglich, eine Online Bestellung zu machen. Bitte schreiben Sie uns direkt eine E-Mail an: ewk@schwarzenburg.ch Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten.[/us_message][vc_column_text] Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem mit * gekennzeichneten Feld ist die Eingabe obligatorisch. Preis 20 Franken Verfahren Wir werden Ihnen den Heimatausweis per Post zustellen, sobald Sie online bezahlt haben.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5bc5ac093f356\"] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]wochenaufenthalt, interimsausweis, heimatausweis, auswärtiger aufenthaltHeimatausweis verlängern
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Informationen\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Ihr Aufenthalt in einer anderen Gemeinde unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung verlängert sich und Ihr Heimatausweis läuft ab? Hier können Sie ihn verlängern. Sie erhalten den Heimatausweis, beziehungsweise dessen Verlängerung direkt am Schalter der Einwohnerdienste oder via Online-Schalter. Kosten Verlängerung 10 Franken[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][us_message color=\"attention\"]Zurzeit ist es aus technischen Gründen nicht möglich, eine Online Bestellung zu machen. Bitte schreiben Sie uns direkt eine E-Mail an: ewk@schwarzenburg.ch Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten.[/us_message][vc_column_text] Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem mit * gekennzeichneten Feld ist die Eingabe obligatorisch. Preis 10 Franken Verfahren Wir werden Ihnen den Heimatausweis per Post zustellen, sobald Sie online bezahlt haben.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5d5c1651944e9\"] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]heimatausweis verlängern, wochenaufenthalt, interimsausweis, heimatausweis, auswärtiger aufenthaltHunde an-/abmelden
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Informationen\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Als Hundehalter haben Sie die Pflicht, Besitzerwechsel, Tod oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeinde und auf amicus.ch zu registrieren.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1565853460869-9b681c29-a341\"][vc_row_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1502198006486-b93cdebb-d252\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]amicus.ch Informationen für Hundehalter[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text] Verfahren Wir registrieren die An- oder Abmeldung Ihres Hundes bei uns auf der Gemeinde. Sollten wir Fragen haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text] [ninja_form id=4] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]amicus,hunde,registrieren,registration,hundetaxe,hundehalter,hundehalterinnen,besitzer,hundebesitzerInfoblatt Sozialdienst
infoblatt, sozialdienst, infoblatt sozialdienstInsekten
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Insekten\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd241534854623685\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Insektenbekämpfung In der Gemeinde Schwarzenburg erfolgt die Insektenbekämpfung (Wespen, Motten, Fliegen, Kakerlaken, Bettwanzen, Spinnen, Ameisen, Schaben usw.) durch professionelle Anbieter aus der Region Bern/Thun. Die Feuerwehr Schwarzenburg führt keine Insektenbekämpfung durch. Wespen, Hummeln und Hornissen sind wichtige Nützlinge. Das Vorhandensein dieser Insekten und ihrer Nester erfordert in der Regel kein sofortiges Handeln. Sie können aber sehr lästig werden, besonders wenn sich ihre Nester zu nahe an wichtigen Aufenthaltsorten von Menschen befinden. In solchen Fällen muss das Nest umgesiedelt oder entfernt werden. Die Bekämpfung mit einem Insektizid sollte von professionellen Anbietern durchgeführt werden (kostenpflichtig).[/vc_column_text][vc_column_text] Bienenschwärme einfangen Sie haben einen Bienenschwarm gefunden? Bienenschwärme sollten raschmöglichst von Fachleuten eingefangen werden. Melden Sie diese bitte beim Bienenzuchtverein. [dynamic_address kontakt=\"bienenzuechterverein-schwarzenburg-und-umgebung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-08961534854623685\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]www.desinfecta.ch www.hw-kammerjaeger.ch www.rentokil.ch www.insekta.ch www.anticimex.com[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Kindes- und Erwachsenenschutz
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Kindes- und Erwachsenenschutz\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Der Sozialdienst Schwarzenburg klärt Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene Personen ab. Die Mitarbeitenden des Sozialdiensts führen Beistandschaften für Kinder und erwachsene Personen und beraten und begleiten private Personen, welche Beistandschaften für Erwachsene führen. Für die Gemeinde Schwarzenburg ist die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern Mittelland Süd zuständig.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"sozialdienst\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][us_separator][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"kesb-mittelland-sued\"][/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern Mittelland Süd[/vc_column_text][vc_empty_space height=\"10px\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland-Süd Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen (Sterilisationsgesetz)[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Kontaktformular
[vc_row][vc_column][vc_column_text] Haben Sie eine Frage rund um unsere Gemeinde und unsere Dienste? Bitte geben sie uns ihre Kontaktdaten bekannt, damit wir sie für Rückfragen erreichen können. [/vc_column_text][vc_column_text][ninja_form id=21][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]kontakt, mitteilungMerkblatt Lichtraumprofil
lichtraumprofil, strassenverkehrsgesetz, zurückschneiden, pflege, hecken, sträucherMerkblatt Normalien
standards, öffentlice kanalisation, private kanalisation, strassenentwässerungNeophyten
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Was sind Neophyten?\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die seit der Entdeckung Amerikas eingeführt wurden und sich seither erfolgreich in der heimischen Flora etabliert haben. Eine kleine Gruppe dieser Pflanzen hat den Sprung über den Gartenzaun erfolgreich gemeistert und breitet sich in der Natur unkontrolliert aus. Die weitere Ausbreitung ist zum Schutz unserer Biodiversität unbedingt zu vermeiden. Diese invasiven Pflanzen stellen nur geringe Ansprüche an den Standort und verfügen über eine hohe Regenerationsfähigkeit. Einige Arten vermehren sich sehr stark und überwuchern in rasantem Tempo Flächen, die unter Naturschutz stehen. Somit bedrängen Neophyten die teilweise seltenen und bedrohten einheimischen Arten. Die Artenvielfalt und Biodiversität geht zurück. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die sich stark ausbreitenden Pflanzen auszugraben und zur Entsorgung zu bringen (bitte nicht im privaten Grünabfall entsorgen). Die Gemeinde Schwarzenburg stellt Ihnen in der Grüngutsammelstelle Brüllen für die Entsorgung von Neophyten ganzjährig eine Mulde zur Verfügung. Dieser Service ist kostenlos. [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"tiefbau-und-umwelt\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1565358974852-962923e3-bf00\"][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]neophyt.ch - Bilder und Informationen zu Neophyten Kanton Bern - Naturförderung - Informationen zu Neophyten info flora - Das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora – Neophyten[/vc_column_text][vc_empty_space height=\"4px\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]neophyten, invasive pflanzen, biodiversität, artenvielfaltNotwohnungen
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Notwohnungen\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Suchen Sie als Zwischenlösung eine gesicherte Wohngelegenheit? Der Verein Notwohnungen stellt Einzelpersonen oder Familien, die in einer Gemeinde in der Region Gantrisch angemeldet sind, in einer Notsituation eine Wohnung zur Verfügung. Personen, die akut an einer Suchtkrankheit oder psychischen Erkrankung leiden sowie Asylbewerbende können nicht aufgenommen werden. Begleitung Für die Benützer steht eine Kontaktperson des Vereins für alltägliche Fragen des Wohnens zur Verfügung. Die persönliche Beratung und Begleitung – soweit erforderlich – ist durch die zuständige soziale Institution (Beratungsstelle, Sozialdienst) der Benützer und Benützerinnen zu gewährleisten. Kosten Die Kosten für die Benützung des Wohnraumes sind monatlich und im Voraus durch die Benützer und Benützerinnen zu bezahlen. Grundsätzlich muss vor Benutzungsbeginn eine Kostengutsprache der zuständigen Institution vorliegen. Einmalig ist mit der ersten Überweisung zudem ein Schlüssel- und Mobiliardepot von 100 Franken und für die periodische Grundreinigung je nach Notunterkunft 200 bis 300 Franken zu leisten. Benutzungsdauer Die Benutzungsdauer beträgt in der Regel zwei bis sechs Monate; die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, jeweils auf Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Merkblatt Verein Notwohnungen[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"sozialdienst\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_sozialdienst\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Öffentliche Toiletten
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Öffentliche Toiletten\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd241567101479922\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Mit der App Nette Toilette können Passanten in Schwarzenburg die nächstgelegene Toilette finden und diese kostenlos benutzen. Weitere öffentliche Toilettenanlagen befinden sich: beim Feuerwehrmagazin in Schwarzenburg (Märitplatz) /(Bernstrasse 12, 3150 Schwarzenburg) in der Ruchmühle (Schwarzenburgstrasse 45a, 3183 Albligen) im Sodbach (Sodbach 1b, 3150 Schwarzenburg) neben dem Feuerwehrmagazin in Albligen (Ueberstorfstrasse 3, 3183 Albligen) [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1502198006486-b93cdebb-d2521567101479922\"][vc_row_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"tiefbau-und-umwelt\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][vc_empty_space][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Online-Fundbüro
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Gefunden / Verloren\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Gegenstand gefunden Bitte bringen Sie gefundene Gegenstände auf der Gemeindeschreiberei der Gemeinde Schwarzenburg vorbei. Der/die Besitzer/Besitzerin wird sich bestimmt darüber freuen. Gegenstand verloren Kommen Sie auf der Gemeindeschreiberei persönlich vorbei oder füllen Sie das Online-Formular aus. Gerne prüfen wir, ob jemand Ihren Gegenstand bei uns abgegeben hat.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"gemeindeschreiberei\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text][/vc_column_text][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5d4025e982cf3\"] [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]ÖREB-Kataster
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"ÖREB-Kataster\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Der ÖREB-Kataster ergänzt das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Mit dem ÖREB-Viewer des Kantons Bern können die ÖREB-Informationen für ein bestimmtes Grundstück aufgerufen werden. Im Menü werden die Informationen zu den einzelnen ÖREB-Katasterthemen dargestellt und in der Karte wird die Ausdehnung der einzelnen Objekte eines Themas visualisiert. Suchen Sie nach Ihrer Grundstücksnummer oder Adresse und starten Sie die Auswertung.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"bauverwaltung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Link\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]ÖREB-Kataster[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]öreb-viewer, öreb, kataster, öffentlich-rechtlicher kataster, kanton bern, grundstück, einschränkungenPflege und Betreuung von Erwachsenen im Privathaushalt
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Pflege und Betreuung von Erwachsenen im Privathaushalt\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Familien, die bis zu drei erwachsene Personen in ihrem Haushalt aufnehmen und betreuen, benötigen eine Bewilligung gemäss der kantonalen Heimverordnung. Die Abklärung und Kontrolle für die Gemeinde Schwarzenburg wird vom regionalen Sozialdienst Riggisberg übernommen. Das Gesuch wird von der Kommission Regionale Sozialbehörde (KRSB) Riggisberg beurteilt.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"regionaler-sozialdienst-riggisberg\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Link\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für die Betreuung und Pflege von bis zu 3 erwachsenen Personen in privaten Haushalten[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Pflegkinderaufsicht
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Pflegkinderaufsicht\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Die Pflegekinderaufsicht klärt Pflegeplätze für Kinder in Tages- und Familienpflege ab und stellt Anträge an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für die Erteilung einer Pflegeplatzbewilligung. Sie betreut und kontrolliert bewilligte Pflegeverhältnisse. Die Pflegekinderaufsicht für die Gemeinde Schwarzenburg wird vom regionalen Sozialdienst Riggisberg geführt.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"regionaler-sozialdienst-riggisberg\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Pilzkontrollstelle
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Pilzkontrollstelle\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Die Gemeinden Schwarzenburg, Rüschegg, Rüeggisberg und Guggisberg führen gemeinsam eine Pilzkontrollstelle. Pilzsammlerinnen und Pilzsammler dieser Gemeinden können ihre Pilze kostenlos von Fachkundigen auf die Geniessbarkeit hin prüfen lassen. Kontrollzeiten Die Kontroll-Saison beginnt anfangs August und dauert bis Ende Oktober. Die Pilzkontrollstelle ist in dieser Zeit geöffnet: mittwochs, 18 – 19 Uhr samstags, 17 – 18 Uhr sonntags, 17 – 18 Uhr Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Ort Die Pilzkontrollstelle befindet sich in der Schulhausküche im ersten Stock oberhalb der Turnhalle Thunstrasse, Thunstrasse 28, 3150 Schwarzenburg (Postautohaltestelle direkt vor der Turnhalle). Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort. Team Heinz Bucher, Jahrgang 1951, Bern, Kontrolleur seit 2016 Daniel von Ballmoos, Jahrgang 1957, Bern, Kontrolleur seit 2014 Beat von Burg, Jahrgang 1960, Köniz, Kontrolleur seit 2016 Tipps & Tricks ums Pilzesammeln Vertrauen ist gut, Pilzkontrolle ist besser. Pilze brauchen Luft. Sie sollten keinesfalls in Plastiksäcken transportiert und aufbewahrt werden. Geeignet sind Körbe und Stoffsäcke Pilze vorsortieren. Vorsortierte Pilze können wir schneller kontrollieren. Zurückhaltung üben. Von unbekannten Arten wenige, ganze Exemplare pflücken. Diese separat aufbewahren. Nur frische Pilze sammeln. Stehen lassen, was alt, schlampig, schimmlig, wurmstichig usw. aussieht. Pilze bereits am Fundort reinigen. Hinterher ist es viel mühsamer. Achtung, Zecken! Sie können schlimme Krankheiten übertragen. Wie man sich schützt, erfahren Sie z.B. auf der Website der SUVA. [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"gemeindeschreiberei\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Schweizerische Vereinigung für amtliche Pilzkontrollorgane[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]pilzkontrolle, pilze, pilzsammeln, freizeitbeschäftigungPrivate Mandatstragende
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Private Mandatstragende\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sind Sie kontaktfreudig, offen, ausdauernd und taktvoll und suchen eine sinnstiftende Tätigkeit? Der Sozialdienst Schwarzenburg sucht Personen mit Lebenserfahrung, die bereit sind, sich als Beistand oder als Beiständin ernennen zu lassen und schutzbedürftige Menschen zu beraten und zu begleiten. Ihre Aufgaben Als Beiständin/Beistand begleiten, beraten oder vertreten Sie unterstützungsbedürftige Personen. Sie leisten dabei Hilfe bei praktischen Alltagsangelegenheiten und erledigen Administratives und finanzielle Angelegenheiten. Unser Angebot Sie erhalten eine Einführung in das Aufgabengebiet und wir unterstützen sie bei Fragen während der Ausübung Ihres Amtes. Für die geleistete Arbeit erhalten Sie eine Amts- und Auslagenentschädigung. Sind Sie interessiert? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"prima-fachstelle\"][/vc_column_text][vc_column_text]Sie interessieren sich für eine private Beistandsschaft? Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns melden. Geben Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten bekannt, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_sozialdienst\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Private Mandatstragende (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern) Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]sozialdienst,prima,private mandatstragende,freiwillige,beistandschaft,beistandsschaftProtokoll Dichtheitsprüfungen für Leitungen
Schadenmelder
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Schadenmelder\" tab_id=\"1572460278095-f250a27f-5b67\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Haben Sie eine defekte Stassenlaterne entdeckt? Oder ein Strassenschild fehlt? Wir sind dankbar, wenn Sie und Schäden an der gemeindeeigenen Infrastruktur melden. Wir leiten Ihre Anfrage an die entsprechende Stelle weiter, wenn es sich nicht um einen Schaden an der Gemeindeinfrastruktur handelt. Ist Ihre Anfrage dringend und müssen wir sofort handeln, zum Beispiel im Falle eines Wasserleitungsbruchs? Sie erreichen unseren Pikettdienst ausserhalb der Schalteröffnungszeiten unter 031 731 13 60. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1572460278893-cd1c015b-22f5\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"tiefbau-und-umwelt\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem mit * gekennzeichneten Feld ist die Eingabe obligatorisch. Verfahren Die Abteilung Tiefbau und Umwelt bearbeitet Ihre Meldung. Falls nötig, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.[/vc_column_text][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5b9f57ac97688\"] [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]pikett, notfall, wasserleitungsbruch, rohrbruch, schadenmelder, schaden melden, schwarzenburg, gemeinde schäden melden, defekt, defekte infrastruktur, vandalismusSolarpotenzialkataster
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Solarpotenzialkataster\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Eignet sich Ihr Haus für die Installation einer Solaranlage? Dies können Sie im Solarpotenzialkataster der Gemeinde überprüfen. Für alle Gebäude auf dem gesamten Gemeindegebiet sind die Ausrichtung, Neigung, Fläche, Einstrahlung und der zu erwartende elektrische Ertrag pro Dachfläche angegeben.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"bauverwaltung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Link\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linblock\"]Solarpotenzialkataster[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]pva,photovoltaik,stromSozialberatung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Sozialberatung\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Bei persönlichen, finanziellen und familiären Problemen unterstützt Sie der Sozialdienst Schwarzenburg. Anspruchsberechtigt sind bedürftige Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde und Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis. Bedürftig ist, wer für den Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann und wer über keine anderen Hilfsangebote verfügt. Der Sozialdienst Schwarzenburg leistet: wirtschaftliche Hilfe in Form von Geldleistungen zur Abdeckung der Lebensunterhaltskosten (Sozialhilfe) persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung Vaterschafts- und Unterhaltsregelung Vermittlung und Information Die persönliche und wirtschaftliche Hilfe wird auf der Basis einer individuellen Zielvereinbarung gewährt. Nebst den dort vereinbarten Zielen gilt die soziale und berufliche Integration immer als oberstes Ziel. Zudem kann die Gewährung der Sozialhilfe mit Weisungen verbunden werden, soweit dadurch die Bedürftigkeit vermieden, behoben oder vermindert oder eigenverantwortliches Handeln gefördert wird.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Weiterführende Informationen und Merkblätter Sozialer Wegweiser Infoblatt Sozialdienst[/vc_column_text][vc_empty_space height=\"5px\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"sozialdienst\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_sozialdienst\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Verein Sozialinspektion Gesundheits- und Fürsorgedirektion Kanton Bern Handbuch für die Sozialhilfe der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"] Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen der Sozialhilfe des Kantons Bern Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe des Kantons Bern (SHG) Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe des Kantons Bern (SHV) Direktionsverordnung über die Bemessung von situationsbedingten Leistungen des Kantons Bern SKOS-Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]Steuerauskünfte
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Steuerauskünfte\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Gemäss dem bernischen Steuergesetz (Art. 164, Abs. 3 und 5) unterliegen alle im Steuerregister geführten Werte seit dem 1. Januar 2016 dem Steuergeheimnis. Für eine Auskunft aus dem Steuerregister muss eine schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorliegen oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden können. Folgende Steuerauskünfte sind erhältlich: steuerbares Einkommen steuerbares Vermögen amtliche Werte in der Gemeinde Schwarzenburg Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Steuerregister beträgt 15 Franken. Vorgehen Steuerregisterauszüge werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Sie können einen Auszug schriftlich per E-Mail an steuerverwaltung@schwarzenburg.ch oder per Post bei der Steuerverwaltung verlangen. Für eine Steuerauskunft müssen Sie folgende Angaben mitteilen: Angaben über die steuerpflichtige Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Adresse Angaben zur Person, die Auskunft wünscht: Name, Vorname, Wohnort, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person oder einen Nachweis des wirtschaftlichen Interesses [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"steuerverwaltung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1565263761058-9e383056-716c\"][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Öffentlichkeit der Steuerregister Kanton Bern TaxInfo: Auskunft aus dem Steuerregister[/vc_column_text][vc_empty_space height=\"5px\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]steuerregister, steuerbares einkommen,steuerbares vermögen,vermögen,einkömmen,besitz,amtlicher wert,amtliche werte in der gemeinde schwarzenburgTodesfall
todesfall,tod,bestattung,beerdigungUmzug innerhalb der Gemeinde
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Umzugsmeldung\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat den Umzug innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden. Achtung: Auch Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes müssen Sie melden. Für die rechtzeitige Meldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Vorgehen Bitte melden Sie Ihren Umzug online bei eUmzugCH oder Sie kommen persönlich am Schalter vorbei. Kosten Adressänderungen bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde sind kostenlos.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row disable_element=\"yes\"][vc_column][vc_row_inner css=\".vc_custom_1532442532965{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem mit * gekennzeichnet Feld ist die Eingabe obligatorisch. Preis Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde sind Adressänderungen kostenlos. Verfahren Wir werden Ihre Umzugsmeldung bearbeiten. Möchten Sie Ihren Niederlassungsausweis aktualisieren lassen, dann senden Sie uns kommentarlos Ihren Niederlassungsausweis zu.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5bcdd096aadb2\"] [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]adressänderung,umzug,wohnortwechselVaterschafts- und Unterhaltsregelung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Vaterschafts- und Unterhaltsregelung\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Die Vaterschafts- und Unterhaltsregelung gelten für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern. Der Sozialdienst berät Sie, was Sie in Ihrer Situation von Gesetzes wegen regeln müssen, hilft Ihnen bei der Abklärung der Vaterschaft und beim Abschliessen einer Unterhalts- und Besuchsrechtsregelung. Vaterschaft Der Sozialdienst informiert Sie über die rechtliche Situation, wenn die Vaterschaft Ihres Kindes nicht klar ist und hilft ihnen, die Vaterschaft festzustellen. Unterhaltsverträge und gemeinsame elterliche Sorge Der Sozialdienst berät und unterstützt Sie beim Erarbeiten von Unterhaltsregelungen, Verträgen über die gemeinsame elterliche Sorge und Besuchsrechtsregelungen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"sozialdienst\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_sozialdienst\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Kindes- und Erwachsenenschutz des Kantons Bern Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion - Vaterschaft[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]vaterschaft,unterhaltsregelung,trennung,renten,kinderWohnsitzbestätigung
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Vorgehen\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Sie brauchen für ein Stipendium, eine Versicherung oder für die Einbürgerung eine Wohnsitzbestätigung? Wir stellen Ihnen dieses Formular gerne aus. Falls Sie eine Wohnsitzbestätigung zum vergünstigten Erwerb eines Generalabonnements der SBB benötigen, können Sie auf hier das Formular der SBB herunterladen, dieses ausfüllen und kostenlos bei uns bestätigen lassen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"einwohnerdienste\"][/vc_column_text][vc_column_text][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_gemeindeverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][us_message color=\"attention\"]Zurzeit ist es aus technischen Gründen nicht möglich, eine Online Bestellung zu machen. Bitte schreiben Sie uns direkt eine E-Mail an: ewk@schwarzenburg.ch Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten.[/us_message][vc_column_text] Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem mit * gekennzeichneten Feld ist die Eingabe obligatorisch. Preis 20 Franken Verfahren Wir werden Ihnen die Wohnsitzbestätigung per Post zustellen, sobald Sie online bezahlt haben.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text] [caldera_form id=\"CF5d55474483ff5\"] [/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]wohnsitz,bestätigung,wohnsitzbestätigung,bescheinigungZurückschneiden von Hecken und Sträuchern
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Wissenswertes\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen, die in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder die mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind Grundeigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Lichtraumprofil einzuhalten. Das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und der Strassenverordnung vom 20. Oktober 2008 schreiben vor: Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben. Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen (Mais, Getreidearten) die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Meter ab Gehwegkante. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle! Wir danken Ihnen, dass Sie die Bepflanzungen gemäss oben stehendem Beschrieb zurückschneiden. Im Verlaufe des Jahres müssen Sie Hecken, Sträucher und Pflanzen, die nahe an der Strasse stehen, nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurück schneiden. Die Gemeinde wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümer ausführen lassen.[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"tiefbau-und-umwelt\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Merkblatt Lichtraumprofil Kantonales Strassengesetz vom 4. Juni 2008 Kantonale Strassenverordnung vom 20. Oktober 2008[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]lichtraumprofil, strassenverkehrsgesetz, zurückschneiden, pflege, hecken, sträucher, zurück, rückschnittZustimmungserklärung zum Näherbau
[vc_row][vc_column][vc_tta_tabs stretch=\"1\" el_class=\"tabbox\"][vc_tta_section title=\"Zustimmungserklärung zum Näherbau\" tab_id=\"1502198006373-4ab937af-cd24\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534303335{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text]Das Näherbaurecht ist ein Grenzbaurecht, das eine Unterschreitung der baurechtlich vorgeschriebenen Mindestabstände von Gebäuden zur Grundstücksgrenze ermöglicht. Es kommt zur Anwendung, wenn ein Grundstück aufgrund seiner Lage, Form und Ausrichtung grössere Schwierigkeiten bei der befriedigenden Realisierung eines Bauprojekts bereitet. Im Gegensatz zum allgemein gültigen Grenzbaurecht ist das Näherbaurecht stets eine Vereinbarung unter Nachbarn. Es betrifft stets ganz konkrete Grundstücke und kann deshalb immer nur für die jeweilige spezielle Situation festgelegt werden. Dieses Grenzbaurecht erlaubt den Nachbarn eine Unterschreitung der vom Kanton und der Gemeinde vorgeschriebenen Grenz- und Gebäudeabstände. Das Näherbaurecht kann sowohl einseitig als auch gegenseitig eingeräumt werden. Es erlaubt, näher an die Grundstücksgrenze zu bauen als es eigentlich in der jeweiligen Bau- und Zonenordnung vorgeschrieben ist. Lediglich zwingende Vorschriften des öffentlichen Rechts, wie wohnhygienische und feuerpolizeiliche Vorschriften, limitieren die Möglichkeiten des Grenzbaurechts. Doch solange diese beachtet werden, sind die Nachbarn weitestgehend frei in der Gestaltung entsprechender Vereinbarungen.[/vc_column_text][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Formular zur Zustimmung des Näherbaurechts[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Kontakt\" tab_id=\"1530533010314-dd7e2c03-a56e\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_column_text][dynamic_address kontakt=\"bauverwaltung\"][/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=\"1/2\"][vc_widget_sidebar sidebar_id=\"us_widget_area_openings_-_bauverwaltung\"][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][vc_tta_section title=\"Links\" tab_id=\"1530532891322-31878e1e-0896\"][vc_row_inner css=\".vc_custom_1530534324166{margin-bottom: 1.5rem !important;}\"][vc_column_inner][vc_column_text el_class=\"linkblock\"]Formular zur Zustimmung des Näherbaurechts Dekret über das Normalbaureglement des Kantons Bern Ergänzungsgesetz zum Zivilgesetzbuch des Kantons Bern (Art. 79ff)[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row]