Familien, die bis zu drei erwachsene Personen in ihrem Haushalt aufnehmen und betreuen, benötigen eine Bewilligung gemäss der kantonalen Heimverordnung. Die Abklärung und Kontrolle für die Gemeinde Schwarzenburg wird vom regionalen Sozialdienst Riggisberg übernommen. Das Gesuch wird von der Kommission Regionale Sozialbehörde (KRSB) Riggisberg beurteilt.